Einladung eines MA zur Betriebsratssitzung - muss der BR den Grund angeben?
Hallo,
ein Mitarbeiter hat sich über einen anderen Mitarbeiter beim Betriebsrat beschwert. Nun wurde dieser Mitarbeiter zu nächsten Betriebsratssitzung eingeladen, um zu der beschwerde Stellung zu beziehen. Allerdings wurde im nicht der Grund der beschwerde mitgeteilt. Auf Rückfrage seinerseits ( damit er Zeit hat, sich vorzubereiten ) wurde im vom BR Vorsitzenden nur lapidar mitgeteilt: " Das werde er dann schon sehen und dann könne er sich äußern ". Ist das korrekt? Müsste nicht wenigstens der grund angegeben werden?
Danke schon mal für Antworten...
Community-Antworten (4)
31.01.2006 um 15:30 Uhr
hallöchen f6blue200,
na ein toler BR !!! ??? müsste .... also bei mir müsste er, anderenfalls würde ich an der BR-sitzung gar nicht erst teilnehmen.
die "verfahrensweise" riecht (um nicht zu sagen stinkt) bereits vorab nach einseitiger verurteilung. hier sollten vielleicht andere arbeitnehmer den bertiebsrat schriftlich zu einer stellungnahme (vielleicht mit einem offenen brief fg) auffordern.
und wenn es deinem kollegen wegen der lapidaren äußerung zu dumm ist, braucht er auch nicht zu der br-sitzung zu gehen.
31.01.2006 um 16:52 Uhr
von meiner ansicht an, würde ich sagen: "er wurde eingeladen, also ob er kommt oder nicht, das liegt ganz bei ihm. wenn sein gewiessen rein ist, braucht er auch nix zu befürchten." der BR braucht auch nicht mehr dazu zu sagen, dafür gibt es ja eine sitzung um es zu besprechen... so hätte ich selber auch gemacht, man braucht sich bei der belegschaft nicht immer über alles rechtfertigen!
31.01.2006 um 17:18 Uhr
hallo @badischer BRmitglied,
kann es sein, dass zwischen rechtfertigung und sachlicher information ein ganz, ganz großer unterschied ist. gleiches gilt für "braucht" und "kann aber gerne".... ist der BR an einem konstruktiven ergebnis der erörterung interessiert, SOLLTE er die SACHDIENLICHE INFORMATION GERNE geben.
...sonst hat meine nase doch recht fg
p.s. ist dein gewisen nach deinen beitrag "man braucht sich bei der belegschaft nicht immer über alles rechtfertigen" noch rein ?
01.02.2006 um 00:05 Uhr
Insgesamt scheint hier Schulungsbedarf zu bestehen wie ein BR mit Beschwerden umzugehen hat. § 85 BetrVG gibt hier interessante Anhaltspunkte.
Ansonsten gilt immer: Wenn ich mit irgendwem etwas klären möchte dann sollte ich tunlichts vorher klären was der Gesprächsgegenstand ist und was das Ziel des Gespräches ist. Alles andere ist sinnlos (und unhöflich)!
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