Erstellt am 31.01.2006 um 14:30 Uhr von einfachIch
hallöchen f6blue200,
na ein toler BR !!! ??? müsste .... also bei mir müsste er, anderenfalls würde ich an der BR-sitzung gar nicht erst teilnehmen.
die "verfahrensweise" riecht (um nicht zu sagen stinkt) bereits vorab nach einseitiger verurteilung. hier sollten vielleicht andere arbeitnehmer den bertiebsrat schriftlich zu einer stellungnahme (vielleicht mit einem offenen brief *fg*) auffordern.
und wenn es deinem kollegen wegen der lapidaren äußerung zu dumm ist, braucht er auch nicht zu der br-sitzung zu gehen.
Erstellt am 31.01.2006 um 15:52 Uhr von badischer BRmitglied
von meiner ansicht an, würde ich sagen: "er wurde eingeladen, also ob er kommt oder nicht, das liegt ganz bei ihm. wenn sein gewiessen rein ist, braucht er auch nix zu befürchten."
der BR braucht auch nicht mehr dazu zu sagen, dafür gibt es ja eine sitzung um es zu besprechen...
so hätte ich selber auch gemacht, man braucht sich bei der belegschaft nicht immer über alles rechtfertigen!
Erstellt am 31.01.2006 um 16:18 Uhr von einfachIch
hallo @badischer BRmitglied,
kann es sein, dass zwischen rechtfertigung und sachlicher information ein ganz, ganz großer unterschied ist. gleiches gilt für "braucht" und "kann aber gerne"....
ist der BR an einem konstruktiven ergebnis der erörterung interessiert, SOLLTE er die SACHDIENLICHE INFORMATION GERNE geben.
...sonst hat meine nase doch recht *fg*
p.s. ist dein gewisen nach deinen beitrag "man braucht sich bei der belegschaft nicht immer über alles rechtfertigen" noch rein ?
Erstellt am 31.01.2006 um 23:05 Uhr von Ramses II
Insgesamt scheint hier Schulungsbedarf zu bestehen wie ein BR mit Beschwerden umzugehen hat. § 85 BetrVG gibt hier interessante Anhaltspunkte.
Ansonsten gilt immer: Wenn ich mit irgendwem etwas klären möchte dann sollte ich tunlichts vorher klären was der Gesprächsgegenstand ist und was das Ziel des Gespräches ist. Alles andere ist sinnlos (und unhöflich)!