Konzessionäre wahlberechtigt?
Sind Konzessionäre und deren Mitarbeiter in unserem SB-Warenhaus bei der BR-Wahl wahlberechtigt? Auch wenn sie einen eigenen Betriebsrat haben? Angeblich soll dies so sein, um deren Interessen gegenüber unserer Firma zu vertreten. Erhöht sich dadurch gegebenfalls die Anzahl unserer BR-Mitglieder?
Community-Antworten (1)
26.01.2006 um 14:21 Uhr
nein, sie sind nicht wahlberechtigt, da sie Mitarbeiter eines anderen Arbeitgebers sind. Das diese Firmen als Konzessionär - also praktisch wie ein "Untermieter"- in eurem Hause arbeiten, ändert nichts an der Rechtslage. Es ist und bleibt eine Fremdfirma mit ggf.eigenem BR.
Verwandte Themen
Betriebratswahl: Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl: Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107 Mitarbeiter (exklusive
Wahlberechtigung?
ÄlterHallo an alle, ich wünsche erst einmal allen ein gesunden und frohes neues Jahr ich habe ein paar Fragen zur Wahlberechtigung da ja die Wahlen vor der Tür stehen und wir uns mit 3 Personen nicht
Beurlaubt bis zum Ausscheiden: wahlberechtigt?
ÄlterÜberall steht, Beurlaubte sind wahlberechtigt. Dabei wird aber doch wohl eine Rückkehr angenommen!?? Unser Fall: Mitarbeiter auf eigenen Wunsch im Sept. ausgeschieden (Ruhestand), aber formal noch al
Praktikanten wahlberechtigt?
ÄlterWahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikatinnen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freib
Assistent der Geschäftsführung - ist der wahlberechtigt?
ÄlterIn unserem Betrieb steht im April 2006 die BR-Wahl an. Als Mitglied des Wahlvorstandes habe ich folgende Fragen: Ist ein Assistent der Geschäftsführung wahlberechtigt? Ist eine Honorarkraft wahlbe