W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zählen Leiharbeitnehmer bei der Größe des Betriebsrates mit?

H
holliday
Apr 2018 bearbeitet

liebe Kolleginnen und Kollegn Wir haben in unserem Betrieb ca. 150 Leiharbeitnehmer beschäftigt.

Hier nun die Frage: Zählen Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der größe des Betriebsrats mit?

3.28902

Community-Antworten (2)

P
pippa

25.01.2006 um 11:45 Uhr

Nein, bei der Größe des Betriebsrates zählen Leiharbeiter nicht mit - so wurde es uns im Seminar gesagt

N
NoLi

25.01.2006 um 12:08 Uhr

Hallo holliday,

Pippa liegt völlig richtig. Diese Frage wurde letzgültig vom BAG geregelt in der Entscheidung vom 10.3.2004 AktZch. 7 ABR 49/03.

(nachzulesen unter www.bundesarbeitsgericht.de)

Gruss

NoLi

Ihre Antwort