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BR-Vorsitzender - erneute Kandidatur trotz befristeter Erwerbsunfähihkeit - wer hat Tipps?

B
Björn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser BR-Vorsitzender ist seit 2 Jahren krank und jetzt befristet erwerbsunfähig. Trotzdem will er wieder für den BR kandidieren. Geht das überhaupt? Ich meine die ganze Arbeit macht der 2. und nur weil niemand in den BR will soll ich einen wählen der faktisch gar nicht im Betrieb ist und nicht weiß was läuft. Kann ich dagegen was machen? Danke für gute Tipps.

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Community-Antworten (2)

P
packer

20.01.2006 um 15:22 Uhr

hi björn,

das geht nach meinem kenntnisstand schon. ich habe zwar nur ein älteres urteil, aber vieleicht hilft dir das weiter. ansonsten ist es eher unwarscheinlich, daß dieser kollege gewählt wird? wenn er nie da ist, kann er doch auch keine arbeit als br leisten, also kennt ihn auch kaum einer? ich weiß ja nicht, wieviele kollegen ihr seid, aber bei uns (knapp 70 leutz) würde das nicht funktionieren...

Ist ein Betriebsratsmitglied für längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt und verzichtet der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht mit der Folge, dass der Arbeitnehmer Berufsunfähigkeitsrente beziehen kann, so führt dies nicht zu einem dauerhaften Ruhen des Arbeitsverhältnisses mit der Folge, dass ein Betriebsratsmitglied seine Arbeitnehmereigenschaft und die Wählbarkeit verlieren würde. Das Betriebsratsmitglied behält vielmehr seinen Kündigungsschutz. LAG Niedersachsen 8.2.1994 – 11 Sa 1945/93 (Az.: BAG 2 AZR 492/94)

gruß, packer

V
viktor

20.01.2006 um 16:35 Uhr

Es ist ja noch die Frage, ob er auch gewählt wird - und Vorsitzender muss er ja nicht sein. Das liegt doch an den Betriebsräten einen anwesenden zum Vorsitzenden zu wählen.

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