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Muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen werden?

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Seven
Nov 2016 bearbeitet

Hallo muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen oder davon unterrichtet werden? In wie weit muss die Gewerkschaft vom Wahlvorstand auf dem laufenden gehalten werden?

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Community-Antworten (1)

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viktor

19.01.2006 um 14:27 Uhr

nein - muss sie nicht. Da die Gewerkschaft aber berechtigt ist, Wahlen zu fordern und Wahlvorschläge einzureichen, sollte sie schon über die Fristen und Termine der Wahl informiert werden.

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