Muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen werden?
Hallo muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen oder davon unterrichtet werden? In wie weit muss die Gewerkschaft vom Wahlvorstand auf dem laufenden gehalten werden?
Community-Antworten (1)
19.01.2006 um 14:27 Uhr
nein - muss sie nicht. Da die Gewerkschaft aber berechtigt ist, Wahlen zu fordern und Wahlvorschläge einzureichen, sollte sie schon über die Fristen und Termine der Wahl informiert werden.
Verwandte Themen
Teilnahme Ersatzwahlvorstand - bei den Wahlvorstandssitzungen?
ÄlterHallo Wir haben einen 3er Wahlvorstand und ein Ersatzwahlvorstand machte uns darauf Aufmerksam das Sie das Recht hat bei den Wahlvorstandssitzungen dabei zu sein. Quasi wenn wir die Listen nach Dopp
Vorsitzender des Wahlvorstandes Berichtet an den Chef
ÄlterHallo zusammen. Ich bin im Wahlvorstand und habe mitbekommen das der Chef nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Vorsitzenden in ihn in eine andere Position befördert hat. Des weiteren habe ich
Rechte der Gewerkschaft im BR
ÄlterHallo Kollegen, ich bin neu im BR und habe da mal eine Frage: Welche Rechte hat die Gewerkschaft im BR? Wenn ein BRM in der Gewerkschaft und 25% der BRM beantragen muss der BRV die Gewerks
Persönlichkeitswahl ggf listenwahl
ÄlterWir haben nächten Monat BR wahl undzwar bis jetzt sah so aus dass wir ein Persönlichkeitswahl gemacht werden bis die aussage vom Gewerkschaft die Aussage lautet so;die nicht Gewerkschaft Mitglieder si
2 Betriebsratswahlen?
ÄlterHallo eine Kollegin die der Gewerkschaft(Kollegin A) angehört hat mit bekommen das sich in unserem Betrieb 3 Frauen(ohne Gewerkschaft /Kollegin B ) zusammen gesetzt haben um eine Betriebsrat wahl zu