Teilnahme Ersatzwahlvorstand - bei den Wahlvorstandssitzungen?
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Community-Antworten (2)
03.02.2010 um 09:22 Uhr
Hallo, der Ersatz hat nur im Vertretungsfall was im Wahlvorstand zu suchen. Es verhält sich genau so wie beim Betriebsrat. Die Öffentlichkeit ist Ausgeschlossen.
03.02.2010 um 09:22 Uhr
@Sanieris Nö!
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