Der heutige BR hätte bis zum 31.05.2002 gewählt werden müssen. Was tun?
Der "alte" BR ist am 08.12.1998 gewählt worden, die Konstituierende Sitzung fand am 16.12.1998 statt. Der heutige BR hätte bis zum 31.05.2002 gewählt werden müssen. Was tun?
Community-Antworten (5)
19.01.2006 um 12:34 Uhr
Hallon Lucy, diese Antwort ist richtig! ;-)
19.01.2006 um 12:43 Uhr
Dieser Betriebsrat ist seit dem 31.05.02 nicht mehr im Amt!
19.01.2006 um 13:14 Uhr
Ich fürchte, Kölner hat recht
19.01.2006 um 13:26 Uhr
Hallo Lucy,
soll das wirklich heissen, dass Euer Betriebsrat seit dem 16.12.1998 ohne zwischenzeitliche Neuwahl "amtiert"?
Neugieriger Gruss von NoLi
19.01.2006 um 15:42 Uhr
Hallo NoLi, Nein natürlich nicht, wir haben seit dem 16.05.2002 einen neuen BR. Wir hatten nur Probleme mit dem genauen Ende der Amtszeit.
Verwandte Themen
AGG und kein Ende
ÄlterVielleicht interssant für den einen oder anderen: die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständi
Betriebsräte haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung
ÄlterHinweis auf wichtige Folgen einer EURL Betriebsräte haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung RL 2002/14/EG - AiB 2009, 555 ff. In der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) war jüngs
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zum Gehalt
ÄlterHallo, wir hatte in unserer Bank eine Betreibsvereinbarung zur variablen Vergütung (möglichkeit ontop hinzu zu verdienen, im Gegenzug bis zu 8% Kürzungen möglich). Diese wurde nun von uns (Betriebsra
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
2 gleich einer zuviel ?
ÄlterHallo zusammen, meine Person ist seit 2002 im Betriebsrat, und jetzt auch wieder gewählt worden. Nun habe ich in meiner Schicht/Bereich einen Kollegen der auch in den BR gewählt wurde. Da jetzt bei BR