Was tun, wenn das letzte Ersatzmitglied dauerhaft erkrankt ist?
Hallo! Wir haben im letzen Jahr vorgezogene Wahlen gehabt und sind ein 9köpfiger BR. 4 Monate nach der Wahl ist das erste BR-Mitglied in Rente gegangen (sehr schlau, sich noch einmal aufstellen zu lassen...), ein Ersatzmitglied rückte nach. Im Dezember ist ein BR-Mitglied ausgetreten, es rückte wieder ein Ersatzmitglied nach. Wir haben somit noch ein Ersatzmitglied "in petto", das aber bereits seit langer Zeit erkrankt ist. Meine Frage ist nun, was machen wir, wenn noch jemand aus dem BR austritt und unser verbliebenes Ersatzmitglied nachrückt, aber weiterhin erkrankt ist? Müssen wir Neuwahlen ansetzen oder läuft alles weiter, da wir ja trotzdem beschlussfähig sind, wenn über die Hälfte der BR-Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen? Wir sind ein wenig verunsichert und haben leider noch nicht so den Überblick. Deshalb verzeiht mir diese (in Euren Augen) vielleicht dumme Frage.
Community-Antworten (2)
19.01.2006 um 01:32 Uhr
Guten Abend Mantarine, zunächst eine herzlichen Glückwunsch. Ihr Beitrag hat in diesem Forum die Zählnummer 10000. Das, lieber Admin, sollte doch eine besondere Aufmerksamkeit wert sein, wenn Mantarine sich real outet. Zur Frage: Die gesetzliche Regelung (§ 13 Abs. 2 Zif. 2 BetrVG) ist ganz eindeutig. So lange der BR mit seinen ordentlichen und seinen Ersatzmitgliedern die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl nicht unterschreitet, ist er im Amt. Die Beschlußfähigkeit oder längere Krankheiten einzelner BR-Mitglieder spielen keine Rolle, wenn nur der BR mit seinen ordentlichen und den Ersatzmitgliedern immer noch die vom Gesetz geforderte Mitgliederzahl hat. Gruß otto
19.01.2006 um 07:54 Uhr
Guten Morgen Otto! Vielen Dank für Deine Antwort. Dann bin ich ja beruhigt und kann dies meinen Kollegen mitteilen. Und danke auch für den Glückwunsch zur 10000. Das nehm´ich als gutes Omen, dass nicht noch jemand abspringt. :o) Gruß Mantarine
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