Erstellt am 19.01.2006 um 00:32 Uhr von otto
Guten Abend Mantarine,
zunächst eine herzlichen Glückwunsch. Ihr Beitrag hat in diesem Forum die Zählnummer 10000. Das, lieber Admin, sollte doch eine besondere Aufmerksamkeit wert sein, wenn Mantarine sich real outet.
Zur Frage: Die gesetzliche Regelung (§ 13 Abs. 2 Zif. 2 BetrVG) ist ganz eindeutig. So lange der BR mit seinen ordentlichen und seinen Ersatzmitgliedern die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl nicht unterschreitet, ist er im Amt. Die Beschlußfähigkeit oder längere Krankheiten einzelner BR-Mitglieder spielen keine Rolle, wenn nur der BR mit seinen ordentlichen und den Ersatzmitgliedern immer noch die vom Gesetz geforderte Mitgliederzahl hat.
Gruß otto
Erstellt am 19.01.2006 um 06:54 Uhr von Mantarine
Guten Morgen Otto!
Vielen Dank für Deine Antwort. Dann bin ich ja beruhigt und kann dies meinen Kollegen mitteilen. Und danke auch für den Glückwunsch zur 10000. Das nehm´ich als gutes Omen, dass nicht noch jemand abspringt. :o)
Gruß Mantarine