Mitbestimmung bei Umzügen?
Wir (Abteilung mit 7 MA) sollen in ein anderes Gebäude umziehen. Durch diesen Umzug werden wir von unserem Bereich getrennt. Hat der Betriebsrat eine Möglichkeit diesen Umzug zu verhindern.
Community-Antworten (2)
18.01.2006 um 22:33 Uhr
Die Verlagerung eines Betriebsteiles gehört zu den wirtschaftlichen Entscheidungen eines Unternehmens. Der Betriebsrat hat in diesen Angelegenheiten kein Mitbestimmungsrecht, sondern nur ein Beratungsrecht gem. § 90 BetrVG. Das heißt, ihr könnt Alternativen zu den Vorstellungen der Firma erarbeiten. Die Firma muss diese Alternativen mit euch beraten. Die Maßnahme darf erst durchgeführt werden, wenn die Beratungen über mögliche Alternativen mit dem Betriebsrat abgeschlossen sind. Die Firma muss die, gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern erarbeiteten Alternative zwar ernsthaft prüfen, aber ihr könnt sie nicht erzwingen. Ob der BR noch im Rahmen der §§§ 91, 111, 112 BetrVG aktiv werden kann, solltet ihr prüfen.
18.01.2006 um 23:32 Uhr
Sorry Heini,
schießt Du hier nicht mit Kanonen auf Spatzen?
So wie ich Cicero verstehe soll eine Abteilung aus dem Gebäude A auf dem Betriebsgelände in das Gebäude B auf dem selben Betriebsgelände umziehen.
Grundsätzlich besteht hier keine Mitbestimmung. Möglicherweise kann sich aber IN DIESEM ZUSAMMENHANG eine Mitbestimmung ergeben (z.B. bei neu eingerichteten Büroräumen, Änderung der Arbeitsprozesse usw.)
Verwandte Themen
Bildung eines Betriebsrates - wie macht man das?
ÄlterIch bin bei einem Autokrandienst beschäftigt. Wir ,die Belegschaft,möchten einen Betriebsrat gründen.Leider haben wir überhaupt keine Ahnung,wie man das macht und zu welcher Gewerkschaft wir angehören
Raumplanung / Umzüge - Mitbestimmungsrecht?
ÄlterHallo zusammen, weiss jemand, ob der BR bei der Planung von Umzügen in der Firma und bei der Raumplanung ein Mitbestimmungsrecht hat? Danke!
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden