Erstellt am 18.01.2006 um 21:33 Uhr von Heini
Die Verlagerung eines Betriebsteiles gehört zu den wirtschaftlichen Entscheidungen eines Unternehmens. Der Betriebsrat hat in diesen Angelegenheiten kein Mitbestimmungsrecht, sondern nur ein Beratungsrecht gem. § 90 BetrVG. Das heißt, ihr könnt Alternativen zu den Vorstellungen der Firma erarbeiten. Die Firma muss diese Alternativen mit euch beraten. Die Maßnahme darf erst durchgeführt werden, wenn die Beratungen über mögliche Alternativen mit dem Betriebsrat abgeschlossen sind. Die Firma muss die, gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern erarbeiteten Alternative zwar ernsthaft prüfen, aber ihr könnt sie nicht erzwingen.
Ob der BR noch im Rahmen der §§§ 91, 111, 112 BetrVG aktiv werden kann, solltet ihr prüfen.
Erstellt am 18.01.2006 um 22:32 Uhr von Ramses II
Sorry Heini,
schießt Du hier nicht mit Kanonen auf Spatzen?
So wie ich Cicero verstehe soll eine Abteilung aus dem Gebäude A auf dem Betriebsgelände in das Gebäude B auf dem selben Betriebsgelände umziehen.
Grundsätzlich besteht hier keine Mitbestimmung. Möglicherweise kann sich aber IN DIESEM ZUSAMMENHANG eine Mitbestimmung ergeben (z.B. bei neu eingerichteten Büroräumen, Änderung der Arbeitsprozesse usw.)