Erstellt am 16.01.2006 um 11:39 Uhr von pippa
Bei Euch kommt das mit den 3 Unterschriften nicht in Betracht, sondern jeder Wahlvorschlag muß durch 1/20 unterzeichnet sein, bei über 1000 Beschäftigten reichen dann 50 Stützunterschriften
Erstellt am 16.01.2006 um 11:48 Uhr von Fayence
3 Stützunterschriften sind in Betrieben mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten eine Minimalanforderung. Sobald dieses Minimum über die Zwanzigstel Regelung erreicht wird greift diese.
Soll bei Euch von beiden Betriebsteilen ein BR gewählt werden? Dann kann ich die Aufsplittung der beiden Betriebsorte nicht nachvollziehen?
Ich empfehle Dir aber dringenst, ein Seminar zu besuchen!