Sützunterschriften zur BR-Wahl 2006 -wievele sind notwendig?
Hallo Leute, bin ein absoluter Neuling und wurde gleich für die BR-Wahl als Wahlvorstand ins kalte Wasser geschmissen. Wie ist das im § 14 Abs. 4 BetrVG mit den Stützunterschriften zu verstehen? Unser Betrieb besteht aus zwei Betriebsorten mit einmal 490 Beschäftigten und 195 Beschäftigten. Wieviele Stützunterschriften muss ein Wahlvorschlag aufweisen - 3 oder 1/20-tel der Beschäftigten? Für die Lösung meines Problems wäre ich allen sehr verbunden. mfg. franzl
Community-Antworten (2)
16.01.2006 um 12:39 Uhr
Bei Euch kommt das mit den 3 Unterschriften nicht in Betracht, sondern jeder Wahlvorschlag muß durch 1/20 unterzeichnet sein, bei über 1000 Beschäftigten reichen dann 50 Stützunterschriften
16.01.2006 um 12:48 Uhr
3 Stützunterschriften sind in Betrieben mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten eine Minimalanforderung. Sobald dieses Minimum über die Zwanzigstel Regelung erreicht wird greift diese.
Soll bei Euch von beiden Betriebsteilen ein BR gewählt werden? Dann kann ich die Aufsplittung der beiden Betriebsorte nicht nachvollziehen?
Ich empfehle Dir aber dringenst, ein Seminar zu besuchen!
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