Hallo Leute, bin ein absoluter Neuling und wurde gleich für die BR-Wahl als Wahlvorstand ins kalte Wasser geschmissen. Wie ist das im § 14 Abs. 4 BetrVG mit den Stützunterschriften zu verstehen? Unser Betrieb besteht aus zwei Betriebsorten mit einmal 490 Beschäftigten und 195 Beschäftigten. Wieviele Stützunterschriften muss ein Wahlvorschlag aufweisen - 3 oder 1/20-tel der Beschäftigten? Für die Lösung meines Problems wäre ich allen sehr verbunden.
mfg.
franzl