Dürfen Leiharbeitnehmer zweimal wählen?
Das Leiharbeitnehmer in dem Entleihbetrieb an BR-Wahlen teilnehmen dürfen ist mir bekannt. Aber: dürfen sie in ihrem eigenen Betrieb, also beim "Verleiher" einen Betriebsrat gründen? Leider habe ich nirgends einen Hinweis dazu gefunden.
Community-Antworten (1)
16.01.2006 um 07:07 Uhr
Hallo Sonny, wenn die Voraussetzungen nach §1 BetrVG gegeben sind, können sie einen BR gründen.
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