Erstellt am 09.01.2006 um 18:29 Uhr von Fayence
Hallo arthur,
die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt.
Schon daraus folgt, das der Wahlvorstand für die BR und JAV Wahl nicht zwingend identisch sein müssen.
Der Wahlvorstand sowie der Vorsitzende wird durch den Betriebsrat bestellt.
Näheres siehe BetrVG §§ 63 & 64.