Wahlvorschlag bei Betriebsratswahl nach BetrVG §14a - wie ist das dann mit den Stützunterschriften?
Wir möchten durch das vereinfachte Wahlverfahren Persönlichkeitswahl "erzwingen".
Müssen dann die Wahlvorschläge zwingend auf einer Wahlversammlung gesammelt werden oder können wir auch schriftliche Wahlvorschläge akzeptieren und die erste Versammlung "ausfallen" lassen ?
Wieviele Kandidaten darf dann ein Wahlvorschlag bei einem vereinfachten Wahlverfahren enthalten?
Nur ein Kandidat mit drei Stuetzunterschriften oder dürfen mehrere Kandidaten auf einem Wahlvorschlag durch drei Unterschriften gestützt werden?
Community-Antworten (1)
09.01.2006 um 11:49 Uhr
na na - etwas erzwingen wollen, was man gerne möchte und anderen eventeulle Rechte nehmen, ist ja nicht gerade sportlich.
Wenn es bisher keinen BR gab, sind zwei Versammlungen erforderlich. Es muss ja ein Wahlvorstand gebildet werden und ein Wahlausschreiben ergehen (überrumpeln nach dem Motto "die kriegen das da gar nicht mit und schon haben alle mich gewählt" geht nicht).
Ein Wahlvorschlag kann ein oder mehrere Kandidaten enthalten. Die Stützunterschriften gelten für alle Kandidaten auf der Liste.
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