Hallo!
Bei uns im Betriebsrat wird mit Tagesordnungen, einzusehenden Akten z.B. bei Kündiguingen etc., Unterlageneinsicht z.B. bei Neueinstellungen ...sehr locker von Seiten des BR-Vorsitzenden umgegangen (z.B. Verteilung der Tagesordnung mit Beginn der Sitzung...).
Den meisten BR-Mitgliedern scheint das egal zu sein oder sie kennen sich mit den § des BetrVG wohl nicht aus.
Mich jedenfalls nervt so ein Gebahren!
Gibt es z.B. konkrete Bestimmungen über die fristgerechte Austeilung von Tagesordnungen, Einsicht von Unterlagen für die ordentliche Arbeit und Beschlußfassung in der BR-Sitzung , etc.?