Vorschlagsliste O.K.? Kann jemand helfen?
hallo,
habe eine vorschlagsliste (ich bin wahlberechtigt und über 18) in der nur ich als bewerber stehe.
habe die liste über das internet geladen und schon mit stützunterschriften gefüllt.
unter der überschrift "vorschlagsliste" steht der betrieb und wann die wahl stattfindet (habe dort 03.2006 eingetragen) und darunter steht das mit dem listenvertreter und dem kennwort.
was hat es mit dem listenvetreter/in auf sich muss ich da jemand benenen oder muss das jemand anderes sein. dann steht da noch eventuell kennwort, kann das mal jemand erklären?
thx, im voraus.
mfg
Community-Antworten (6)
06.01.2006 um 18:35 Uhr
Hallo Rattle, da auf einer Liste meistens mehrere Kandidaten stehen, ist ein Listenvertreter zu benennen, an welchen sich der Wahlvorstand im Fall von z.B. Beanstandungen wenden kann. Üblich ist der Kandidat auf Listenplatz 1. Um den Wählern unterschiedliche Listen kenntlich zu machen, kann sich jede Liste einen Namen/Kennwort geben. Wird davon kein Gebrauch gemacht, werden die eingereichten Listen durch den WV numeriert. Liste 1, Liste 2 usw.
06.01.2006 um 18:49 Uhr
hallo,
danke dir für deine antwort Fayence :-)
noch eine frage: das ich dort als einziger auf der vorschlagsliste stehe ist doch rechtlich in ordnung, oder?
habe das jedenfalls im §6 Abs.2WO so rausgelesen.
mfg
06.01.2006 um 19:15 Uhr
In Ordnung schon, aber ob es Sinn macht ist eine andere Frage.
06.01.2006 um 19:19 Uhr
Fayence,
"üblich" ist das schon dass der Kandidat auf Listenplatz 1 der Listensprecher ist.
Sofern jedoch kein Listenvertreter benannt wird, ist nach dem Gesetz derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat der Listenvertreter.
06.01.2006 um 19:45 Uhr
Ach Ramses II ...
wenn ich (wir) Dich nicht hätte/n
06.01.2006 um 20:34 Uhr
hallo,
von Fayence: In Ordnung schon, aber ob es Sinn macht ist eine andere Frage.
wenn du die umstände kennen würdest schon :-)
möchte das jetzt aber nicht vertiefen.
mfg
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