Erstellt am 04.01.2006 um 16:30 Uhr von Marco
Hallo jupp,
der BR wählt den WV. Der WV muss sich aber nicht zwingend aus Mitgliedern des BR zusammen setzen.
§ 16 Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muß in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Erstellt am 05.01.2006 um 06:51 Uhr von KHRM
Hallo jupp,
bist du oder ein Mitglied des BR in der Gewerkschaft dan ruf dort mal an, die habe super Info und Sofware für die Wahl. Solltest du nicht weiter kommen melde Dich bei mir werde versuchen Dir weiter zu helfen. KHRM@GMX.de Gruss KHRM