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Zusammensetzung des Wahlvorstandes - wie ist die?

J
jupp1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , wir haben einen BR , dieser wird in diesem Jahr NEU gewählt . Meine Frage hierzu : Der Wahlvorstand , muss dieser unbedingt aus den Leuten des BR `s sich zusammen setzten ? Wäre Super wenn jemand eine Antwort hätte bzw. einen Link zum nachlesen für mich hat . Danke !!! Gruss Sven

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Community-Antworten (2)

M
Marco

04.01.2006 um 17:30 Uhr

Hallo jupp,

der BR wählt den WV. Der WV muss sich aber nicht zwingend aus Mitgliedern des BR zusammen setzen.

§ 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muß in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.

K
KHRM

05.01.2006 um 07:51 Uhr

Hallo jupp, bist du oder ein Mitglied des BR in der Gewerkschaft dan ruf dort mal an, die habe super Info und Sofware für die Wahl. Solltest du nicht weiter kommen melde Dich bei mir werde versuchen Dir weiter zu helfen. KHRM@GMX.de Gruss KHRM

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