Erstellt am 02.01.2006 um 14:39 Uhr von Fayence
Erstellt am 02.01.2006 um 14:52 Uhr von Paula
Fayence hat es auf den Punkt gebracht! Hier der Fitting-Kommentar dazu. Hat das Geschlecht in der Minderheit, das nach dem neuen § 15 Abs. 2 ab einem 3-köpfigen BR in diesem entspr. seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, nicht genügend wählbare ArbN , die zur Übernahme des Amtes bereit sind, so sind die freien Plätze des Minderheiten- geschlechts mit gewählten ArbN des anderen Geschlechts zu besetzen(s. § 126 Nr. 5a; §15 Abs. 5 u. § 22 Abs. 4 Wahlordnung
Erstellt am 02.01.2006 um 14:58 Uhr von Stefan
super, vielen dank für die raschen antworten!!