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Anzahl Betriebsratsmitglieder - ist die verpflichtend?

N
NICK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zwischenzeitlich ist unser Betrieb auf über 20 MA gewachsen und im Rahmen der nächsten BR Wahl soll nun ein BR mit 3 Mitgliedern gewählt werden. Der Arbeitgeber meint, es würde 1 BR Mitglied reichen. "Muss" der BR bei mehr als 20 MA aus 3 bzw. 2 Mitgliedern bestehen? Gruß Nick

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Community-Antworten (6)

B
Bettelarm

09.12.2005 um 13:17 Uhr

Also 2 Mitglieder im BR geht schon mal gar nicht es muss immer eine ungerade Zahl sein. In euerem Falle also 3

E
Edelweis

09.12.2005 um 13:31 Uhr

Über die Zahl der BR Mitglieder entscheidet das BetrVG(§9). Der BR "muss" demnach bei über 20 Mitgliedern aus 3 BR bestehen. Gruß Edelweis

N
NICK

09.12.2005 um 14:28 Uhr

Hallo zusammen, danke für Eure schnelle Hilfe. Jetzt bleibt noch die Frage: Wenn nun der Betriebsrat doch zustimmt, anstelle der 3 Personen nur eine Person für den Betriebsrat zu wählen, macht dieser sich dann strafbar. Gruß Nick

K
Konrad

09.12.2005 um 15:50 Uhr

Hallo Nick, bei genau 20 Beschäfigten sagt das BetrVG " in der Regel" das heißt ihr habt einen kleinen Ermessenspielraum ob 1 oder 3 BR zu wählen sind. Strafbar macht der Wahlvorstand sich nicht, aber es kann bei korrekter Anwendung dazu führen, dass die Wahl ungültig sein kann.

K
Kölner

09.12.2005 um 17:18 Uhr

Lieber "Konrad", den "Ermessensspielraum" sehe ich, resp. das BetrVG "bei genau 20 Beschäftigten" aber überhaupt nicht!

H
Hannes

09.12.2005 um 17:41 Uhr

es müssen immer 3 Mitglieder gewählt werden. Einzige Ausnahme: ihr habt weniger als 3 Kandidaten, dann ist die nächstniedrigere BR-Anzahl maßgebend- also 1 BR.

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