Zeitvertrag - wann muss der AG sich erklären?
ob der AN weiterbeschäftigt wird oder nicht?
Hallo zusammen! Weiss jemand von einer Rechtsgrundlage nach der festgelegt ist wann der AG dem AN mit Zeitvertrag mitteilen muss das er bleiben kann oder gehen muss? Unser AG wartet schon mal bis wenige Tage vor Ablauf des Vertrages, was ja den Nachteil für den AN hat das er sich doch rechtzeitig bei der "Sammelstelle für Arbeitslose" melden muss. Macht es hier Sinn eine BV abzuschließen oder reicht ein schriftlicher Hinweis des BR?
don`t worry be happy
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 15:56 Uhr
Man muß sich beim Arbeitsamt "unverzüglich" melden. Der AN weiss, dass der Vertrag ausläuft und muss sich daher arbeitssuchend melden - egal ob der Arbeitgeber möglicher Weise kurzfristig erklärt, er werde weiterbeschäftigen. Betroffene sollten also nicht warten, sondern: hin zur Arbeitsagentur, sonst drohen finanzielle Nachteile.
Im Prinzip braucht der AG sich auch nicht innerhalb einer Frist zu äußern. Sinnvoll wäre aus meiner Sicht schon eine freiwillige Vereinbarung, die sich z.B. zumindest an der Frist des § 15 Abs 2 TzBfG orientieren kann (obwohl die ja auch recht kurz ist).
Ob sich aber der Arbeitgeber zu einer BV hinreissen lassen wird .....
08.12.2005 um 16:03 Uhr
In Anbetracht der beschlossenen Arbeitnehmerrechtevernichtungsinitiative unserer neuen Bundesregierung wird es nur wenig Sinn machen eine solche BV noch auszuhandeln.
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