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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl - Dürfen Aushilfen etc. auch wählen ??

H
Heike
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Kann mir jemand beantworten, ob Aushilfen, ABM-Kräfte und FÖJler (Freiwilliges Ökologisches Jahr) an der Betriebsratswahl teilnehmen dürfen?

Danke schon mal. Gruß

5.27403

Community-Antworten (3)

V
viktor

30.11.2005 um 14:24 Uhr

Alle Arbeitnehmer - egal in welcher Art des Beschäftigungsverhältnis sie zum AG stehen - sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag ein Beschäftigungsverhältnis haben. Aushilfen und ABM-ler können also wählen. Bei den FÖJler weiss ich nicht, ob es sich hierbei um Arbeitsverhältnisse handelt. Siehe auch Sonderregelung zu Arbeitnehmerüberlassung im § 7 BetrVG . In den Kommentaren zum § 7 BetrVG wird auf den Punkt der Wahlberechtigung gut und ausführlich eingegangen (z.B. Kommentar zum BetrVG von Däubler u.a.)

M
MLord

30.11.2005 um 20:56 Uhr

... sofern sie noch mind. 3 Monate nach der Wahl im Betrieb arbeiten...

RI
Ramses II

01.12.2005 um 01:02 Uhr

"... sofern sie noch mind. 3 Monate nach der Wahl im Betrieb arbeiten..."

Quatsch !!!

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