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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Schwerbehinderter zu Schichten eingeteilt werden ?

W
wolffer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf ein Schwerbehinderter GdB 50, Merkzeichen G zu Schichten eingeteilt werden, wenn dieser auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, er aber zu anderen Zeiten kaum Möglichkeiten hat (langer Fussweg, öfter umsteigen) seinen Arbeitsplatz zu erreichen.

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Community-Antworten (7)

V
viktor

23.11.2005 um 09:59 Uhr

Mir sind keine Beschränkungen in dieser Art bekannt.

RS
Redaktion Sozialportal

30.03.2006 um 13:03 Uhr

§ 81 Absatz 4 Satz 4 SGB IX, Gestaltung der Arbeitszeit. Der Behinderte hat gegenüber dem AG einen Anspruch auf behindertengerechtes Arbeitsumfeld, Gestaltung des Arbeitsplatzes ebenso wie auf behinderungsgerechte Arbeitszeit.

W
wolffer

21.04.2006 um 21:21 Uhr

Danke für die Antwort, hätte da gleich noch eine Frage, wie sieht es aus mit über 55jährigen? Können diese von Schichten befreit werden?

K
Kölner

21.04.2006 um 21:28 Uhr

@Redaktion Sozialportal Diese Antwort ist weniger hilfreich gewesen, als es der Name des Verfassers auf den ersten Blick vermuten lassen hätte können. @wolffer Ich ziehe die Antwort von viktor vor.

RS
Redaktion Sozialportal

21.04.2006 um 21:58 Uhr

hallo wolffer, alleine aufgrund des Alters wohl nicht. Sollte aufgrund einer Erkrankung oder Medikamenteneinnahme es Probleme geben, wäre das schon denkbar.

@Kölner Aufgrund des Zusatzmerkmales G ist ja wohl ersichtlich, dass der Betroffene erheblich gehbehindert ist. In der Fragestellung wurde erwähnt, dass zu den möglichen Schichtzeiten aufgrund öffentlicher Verkehrsmittel ein längerer Fußweg benötigt wird. Darauf stützt sich die Aussage in Verbindung mit dem genannten § des SGB IX.

K
Kölner

21.04.2006 um 22:25 Uhr

Danke. So schlau war ich dann doch auch schon!

Wenn die Redaktion Sozialportal schon offiziell hier Werbung betreibt, dann hätte ich gerne einen Beleg dafür, dass der AG gemäß des § 81 SGB IX bei einem G-ehbehinderten Menschen mit einem langen Heimweg selbigen nicht zu einer Schichtarbeit einteilen kann...

B
BMW

21.04.2006 um 23:21 Uhr

@alle erwähnend zu Kölner sei noch zu sagen dass es außerdem nicht zu Diskriminierung kommen darf. Mal angenommen die einen mit Behinderung wollen unbedinkt und die anderen wollen eben nicht. Wenn man jetzt z.B. eine BV darüber abgeschließen würde worin der behinderte ausgenommen wird dann könnte es sehr Großen Ärger geben wegen Diskriminierung BMW

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