Erstellt am 23.11.2005 um 08:59 Uhr von Viktor
Mir sind keine Beschränkungen in dieser Art bekannt.
Erstellt am 30.03.2006 um 11:03 Uhr von Redaktion Sozialportal
§ 81 Absatz 4 Satz 4 SGB IX, Gestaltung der Arbeitszeit.
Der Behinderte hat gegenüber dem AG einen Anspruch auf behindertengerechtes Arbeitsumfeld, Gestaltung des Arbeitsplatzes ebenso wie auf behinderungsgerechte Arbeitszeit.
Erstellt am 21.04.2006 um 19:21 Uhr von wolffer
Danke für die Antwort,
hätte da gleich noch eine Frage, wie sieht es aus mit über 55jährigen?
Können diese von Schichten befreit werden?
Erstellt am 21.04.2006 um 19:28 Uhr von Kölner
@Redaktion Sozialportal
Diese Antwort ist weniger hilfreich gewesen, als es der Name des Verfassers auf den ersten Blick vermuten lassen hätte können.
@wolffer
Ich ziehe die Antwort von viktor vor.
Erstellt am 21.04.2006 um 19:58 Uhr von Redaktion Sozialportal
hallo wolffer,
alleine aufgrund des Alters wohl nicht.
Sollte aufgrund einer Erkrankung oder Medikamenteneinnahme es Probleme geben, wäre das schon denkbar.
@Kölner
Aufgrund des Zusatzmerkmales G ist ja wohl ersichtlich, dass der Betroffene erheblich gehbehindert ist. In der Fragestellung wurde erwähnt, dass zu den möglichen Schichtzeiten aufgrund öffentlicher Verkehrsmittel ein längerer Fußweg benötigt wird. Darauf stützt sich die Aussage in Verbindung mit dem genannten § des SGB IX.
Erstellt am 21.04.2006 um 20:25 Uhr von Kölner
Danke.
So schlau war ich dann doch auch schon!
Wenn die Redaktion Sozialportal schon offiziell hier Werbung betreibt, dann hätte ich gerne einen Beleg dafür, dass der AG gemäß des § 81 SGB IX bei einem G-ehbehinderten Menschen mit einem langen Heimweg selbigen nicht zu einer Schichtarbeit einteilen kann...
Erstellt am 21.04.2006 um 21:21 Uhr von BMW
@alle
erwähnend zu Kölner sei noch zu sagen dass es außerdem nicht zu Diskriminierung kommen darf.
Mal angenommen die einen mit Behinderung wollen unbedinkt und die anderen wollen eben nicht.
Wenn man jetzt z.B. eine BV darüber abgeschließen würde worin der behinderte ausgenommen wird dann könnte es sehr Großen Ärger geben wegen Diskriminierung
BMW