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Bildung von Arbeitsgruppen per BV geregelt - wer hat Erfahrungen dazu?

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Colli37
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich benötige mal Hilfe.

Und zwar beabsichtigen wir - der BR - Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen zu gründen. z.B. Personelles, Schulungen, etc.

lt. BetrVG §28 müssen es mind. 100 Arbeitsnehmer sein. Dies soll über eine BV geregelt werden. Wer kann mir helfen, wie so eine BV gestaltet werden muß? Was muß da alles drin stehen? Kann mir evtl. jemand sagen, ob und wo man Muster einsehen kann?

Danke für Eure Hilfe Colli37

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

21.11.2005 um 14:51 Uhr

Es ist nicht ganz korrekt mit ´ner BV. Solche Angelegenheiten stehen in der Geschäftsordnung des BR. Wir haben auch mehrere Ausschüsse, für Personal, Arbeitschutz. Also regelt das in der Geschäftsordnung und dann geht das seinen Gang. Nur der Abschluss von BV´s muss der gesamte BR beschließen.

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