Die Lösung des Problems: Praktikanten statt Teilzeitkräften und Festanstellungen - was kann der BR tun?
Hallo, unsere Firma reitet jetzt eine neue Welle: man stellt Praktikanten an. Nachdem wir als Betriebsrat den ersten beiden Praktikantenstellen unsere Zustimmung erteilt haben, sind uns jetzt Pläne zu Ohren gekommen noch weitere Prakitkanten anzuheuern - das geht uns zu weit. Gibt es grundlegendes Urteile zu solchen Fällen? Nach unserem Erachten handelt es sich dabei um die systematische Verhinderung von Teilzeitarbeit und Festanstellungen. Wenn wir jedes Mal der Einstellung widersprechen zieht das ja auch nur einen juristischen Rattenschwanz hinter sich her. Niels
Community-Antworten (4)
18.11.2005 um 20:24 Uhr
Hallo Niels Diese Frage kann man nicht so einfach allgemein beantworten! Schau dir nur mal ein paar §§ 60 78a 96 99 BetrVG an Gruß BMW
18.11.2005 um 20:25 Uhr
Ich würde sagen, dass alle Einstellungen mitbestimmungspflichtig sind, bei denen der Praktikant in den betrieblichen Ablauf integriert wird.
Quelle BAG – 1 ABR 7/93: Zitat: Unter einer „Einstellung“, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, wird stets ein Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt.
19.11.2005 um 07:41 Uhr
Hallo Niels Leider wird Euch nichts anderes übrigbleiben, als immer wieder den Einstellungen von Praktikanten zu widersprechen. Mit Glück wird es dem AG irgendwann Leid und er sucht nur noch MA in Teil- oder Vollzeit. Es ist der gegenwärtige Trend mehr "Hände" zu suchen, fällt ein Vollzeitmitarbeiter aus, so können bei TZ-MA's immerhin noch einer oder zwei weiterarbeiten, von Praktikanten ganz zu schweigen. Sagt offen im Gespräch zwischen AG und BR, wie ihr vorgehen werdet, nämlich TZ oder VZ zu bevorzugen. Denkt an Euer Mitbestimmungsrecht. Evtl. wird der AG einlenken. Grundlegende Urteile gibt es m.E. nicht. Viel Erfolg vollmond
20.11.2005 um 14:19 Uhr
Leider wird Euch nichts anderes übrigbleiben, als immer wieder den Einstellungen von Praktikanten zu widersprechen. Mit Glück wird es dem AG irgendwann Leid
==> Und mit welcher Begründung? Der Widerspruch des BR ist nur dann erheblich, wenn er sich dabei zu Recht auf einen der abschließend aufgezählten Tatbestände des § 99 BetrVG berufen kann. Ein pauschaler Widerspruch ohne Grund wäre demnach unerheblich; dann kann der Arbeitgeber sich einfach darüber hinwegsetzten und den Praktikanten trotzdem einstellen.
Dein Ratschlag ist also wenig zielführend!
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