Ausgliederung eines Betriebsteiles - bleibt bestehender BR noch solange im Amt bis Neuwahlen?
unser kreisverband gliedert den rettungsdienst am 01.01.06 aus in eine ggmbh, bis jetzt gibt es einen amtierenden br, jetzt iss meine frage da nächstest jahr wahlen sind kann da der bestehende br bis zu den neuwahlen für beide unternehmensformen tätig sein also kreisverband und ggmbh oder iss das nicht der fall wo kann ich dazu geeignetes material finden
Community-Antworten (6)
17.11.2005 um 16:43 Uhr
Ich denke, das klingt nach § 21a BetrVG. Ihr müsst in dem neuen Betriebsteil Neuwahlen einleiten und bleibt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Amt. Finden die Wahlen vor den eigentlichen BR-Wahlen statt (also etwa im Januar oder Februar) bleibt der neue BR bis 2010 bestehen. Sinkt die Zahl der Arbeitnehmer im Hauptbetrieb durch die Spaltung unter die im BetrVG genannten Grenzen, muss auch dort ein Wahlvorstand benannt werden. (Siehe auch § 13 BetrVG)
17.11.2005 um 19:39 Uhr
"Sinkt die Zahl der Arbeitnehmer im Hauptbetrieb durch die Spaltung unter die im BetrVG genannten Grenzen, muss auch dort ein Wahlvorstand benannt werden."
Das ist falsch !
18.11.2005 um 09:51 Uhr
Na dann erklär mal warum.
18.11.2005 um 12:29 Uhr
Hallo Viktor!
Weil im §13 BetrVG der Stichtag der letzten Wahl plus 24 Monate gilt! Wenn durch die Spaltung die verbleibende Belegschaft mehr als halbiert wird, spielt dies für Neuwahlen keine Rolle mehr.
Siehe auch "FITTING" 22. Auflage §9 Rn35 BetrVG
18.11.2005 um 13:14 Uhr
Hallo Frank, ich gebe Dir in so fern recht. Natürlich kann auch der Punkt nach §13 Abs.2 Satz 2 eintreten. Und schließlich steht im §21a "Wird ein Betrieb gespalten....", " Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände (Mehrzahl !!) zu bestellen". Diese Formulierung spricht auf jedem Fall für Neuwahlen. Aber die stehen ja ohnehin 2006 an - also würde ich ohne große Umschweife einfach die Wahlen einleiten.
18.11.2005 um 14:10 Uhr
@viktor
Unter diesem Aspekt hast du natürlich recht!
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