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Stimmenthaltung bei Beschlussfassung - wie sind die zu werten?

W
Waupe1
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen.

Eine Frage. Ich weiß, dass Enthaltungen immer als NEIN zu werten sind. Mit diesem Wissen stoße ich bei meinen BR Mitgliedern aber auf taube Ohren. Die sind der Meinung, Enthaltung ist Enthaltung und wird nicht gewertet.

Wo steht die gesetzliche Grundlage für die Regelung bei Stimmenthaltung.

Für eine Eilantwort bedanke ich mich recht herzlich.

6.49407

Community-Antworten (7)

RI
Ramses II

17.11.2005 um 08:50 Uhr

Eine Enthaltung wird auch nicht als "Nein" gewertet, sondern als Enthaltung.

Allerdings sollte man § 33 (1) BetrVG richtig lesen: "Die Beschlüsse des Betriebsrates werden, soweit in diesem Gesetz nicht anders bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt."

Dem Antrag müssen also mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder zustimmen.

B
Bernd

17.11.2005 um 08:56 Uhr

BetrVG Basiskommentar von Gnade §33 Rn 3, da steht, daß eine Enthaltung ein "nein" ist. Wir haben deswegen in unserer Geschäftsordnung die Stimmenthaltung ausgeschlossen. Mehrheitlich waren wir der Meinung, daß jeder eine Meinung für oder gegen eine Sache haben sollte. Das schafft unserer Meinung nach mehr Sicherheit bei der Gültigkeit von Beschlüssen. bernd

RI
Ramses II

17.11.2005 um 09:28 Uhr

Die Stimmenthaltung per Geschäftsordnung ausgeschlossen?

Diese Regelung halte ich für unwirksam. Vor allem würde mich dann doch interessieren was passiert wenn jemand weder bei "Ja", noch bei "Nein" seine Hand hebt.

M
merlin

17.11.2005 um 10:06 Uhr

Ich würde auch sagen, daß eine Enthaltung kein Nein ist, aber diese Stimme fehlt dann halt bei den Ja-Stimmen, wodurch eventuell die notwendige Mehrheit der Stimmen nicht zustande kommt

B
Bernd

17.11.2005 um 10:21 Uhr

Hallo Ramses, hallo merlin,

wenn jemand weder bei "ja" noch "nein" die Hand hebt, wird er gefragt und eventuell auf die Geschäftsordnung hingewiesen. merlin: "Ich würde auch sagen, daß eine Enthaltung kein Nein ist" - Wie bitte soll Ich dann die Rn 3 zum §33 im Basiskommentar verstehen? bernd

M
merlin

17.11.2005 um 11:12 Uhr

Also, soweit ich weiß, hätten die, die sich enthalten wollen, vor der Abstimmung erklären müssen, daß sie an der Beschlussfassung nicht beteiligen wollen, dann wäre ihre Stimme nicht mitgerechnet worden. Solange sie das aber nicht tun und sich enthalten, kommt möglicherweise die erforderliche Mehrheit für den Beschluss nicht zustande. Und jetzt Ramses II: ..... :-)

RI
Ramses II

17.11.2005 um 19:49 Uhr

Die Enthaltung ist nicht als "nein" zu werten, wirkt sich aber (weil es keine Zustimmung ist) genau so aus.

Wie gesagt: Die Geschäftsordnung halte ich in diesem Punkt für unwirksam und ein Ersatzmitglied mit Rückgrat wird dann möglicherweise sagen: "Ihr habt über diesen Punkt schon seit drei Wochen diskutiert, ich noch nicht. Bevor ich zustimmen oder ablehnen kann müssen wir also noch einmal von vorne beginnen." Viel Spaß dann!

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