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Spesenauszahlung - innerhalb einer festen Frist?

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

  1. Weiß jemand in welchem Gesetz steht, in welchem Zeitraum der Antrag auf Spesenabrechnung (und -auszahlung) geregelt ist?
  2. Kann der AG vorgeben, dass ein Spesenantrag bis zu einem bestimmten Termin gestellt sein muss, da diese sonst "verfallen"?
  3. Stichwort "Verjährung"? Danke.
3.34701

Community-Antworten (1)

P
packer

16.11.2005 um 17:19 Uhr

hi mike,

als gesetz trifft der § 40 BetrVG zu...

Spesen für Reisetage („Zehrgeld“) hat der Arbeitnehmer (Betriebsrat) zu belegen, es sei denn, dass eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen. BAG 29.4.1975 – 1 ABR 40/74 aber das kann der ag machen, wenn es in eurem betrieb z.b. eine für alle arbeitnehmer verbindliche betriebliche reisekostenregelung existiert. die trifft dann auch auf die br-mitglieder zu... gruß, packer

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