Spesenauszahlung - innerhalb einer festen Frist?
Hallo,
- Weiß jemand in welchem Gesetz steht, in welchem Zeitraum der Antrag auf Spesenabrechnung (und -auszahlung) geregelt ist?
- Kann der AG vorgeben, dass ein Spesenantrag bis zu einem bestimmten Termin gestellt sein muss, da diese sonst "verfallen"?
- Stichwort "Verjährung"? Danke.
Community-Antworten (1)
16.11.2005 um 17:19 Uhr
hi mike,
als gesetz trifft der § 40 BetrVG zu...
Spesen für Reisetage („Zehrgeld“) hat der Arbeitnehmer (Betriebsrat) zu belegen, es sei denn, dass eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen. BAG 29.4.1975 – 1 ABR 40/74 aber das kann der ag machen, wenn es in eurem betrieb z.b. eine für alle arbeitnehmer verbindliche betriebliche reisekostenregelung existiert. die trifft dann auch auf die br-mitglieder zu... gruß, packer
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