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Betriebsratswahl - kann man trotz Erziehungsurlaubes (wieder) kandidieren?

E
Eira
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,hoffe ihr könnt mir helfen. Bin selbst ein BR-Mitglied eines 7BRs, befinde mich aber seit 11.2004- bis 11.2006 im Erziehungsurlaub. Meine Frage: Kann ich mich zur nächsten BR-Wahl 2006 wieder aufstellen lassen trotz Erziehungsurlaubes? Man sagte mir das dies wohl nicht gehen soll, ich könnte wohl nur mitwählen. Das verstehe ich nicht da ich ja weiterhin zum Unternehmen gehöre und zur Zeit ja nur von meiner Arbeit, so auch von meiner BR-Arbeit, frei gestellt bin.

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Community-Antworten (2)

RI
Ramses II

17.11.2005 um 00:16 Uhr

Meines Erachtens bist Du wählbar.

Taktisch sinnvoll wäre es, die Vorschlagsliste frühzeitig einzureichen um die Reaktion des WV vor Abgabeschluß zu erhalten

M
Michael-W

17.11.2005 um 02:59 Uhr

Ich bin mir sogar ganz sicher das Du wählbar bist. Da jemand der im Erziehungsurlaub sogar weiterhin im Betriebsrat sein kann, hat er auch weiterhin das Recht sich zur nächsten BR-Wahl aufstellen zu lassen. Der Tip von Ramses II ist gut, frühzeitig aufstellen lassen. Dann hast Du noch genug Zeit Dein Recht auf Aufstellung notfalls einzuklagen.

Gruss Michael-W

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