Erstellt am 17.11.2005 um 00:16 Uhr von Ramses II
Meines Erachtens bist Du wählbar.
Taktisch sinnvoll wäre es, die Vorschlagsliste frühzeitig einzureichen um die Reaktion des WV vor Abgabeschluß zu erhalten
Erstellt am 17.11.2005 um 02:59 Uhr von Michael-W
Ich bin mir sogar ganz sicher das Du wählbar bist. Da jemand der im Erziehungsurlaub sogar weiterhin im Betriebsrat sein kann, hat er auch weiterhin das Recht sich zur nächsten BR-Wahl aufstellen zu lassen.
Der Tip von Ramses II ist gut, frühzeitig aufstellen lassen. Dann hast Du noch genug Zeit Dein Recht auf Aufstellung notfalls einzuklagen.
Gruss
Michael-W