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Übertarif - Mitbestimmung des BR ?

B
Bayernexpress
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

großes Problem. Der AG möchte einen MA eine übertarifliche Zulage geben. Hat der BR hier Mitsprache??

Danke für die Hilfe

3.00604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.11.2005 um 19:49 Uhr

Machen lassen. Da hat der BR auch eigentlich kein Mitspracherecht! Keine personelle Massnahme nach § 99 BetrVG

B
Bayernexpress

11.11.2005 um 08:09 Uhr

es besteht die Meinung, dass der BR lt. §87 Abs. 1 Nr. 10 / 11 ein MBR hat.

Wie sieht dass das Forum?

V
viktor

11.11.2005 um 10:09 Uhr

Ich würde von der Mitbestimmung ausgehen. Wenn der AG nur einem Arbeitnehmer als einzigen eine Zulage gewährt, wäre dies nicht mitbestimmungspflichtig. Kommt es aber immer wieder einmal vor, dass der AG derartige Zulagen vergibt, muss man davon ausgehen, dass der AG (auch wenn er dies wehement abstreitet) Kriterien hat, die zur Verteilung von Zulagen führen. Und gerade diese Kriterien unterliegen der Mitbestimmung.

Dabei ist es ja oft nicht die Frage der Vergabe, als vielmehr das Problem der späteren Anrechung der Zulage auf Tariferhöhungen u.s.w.

Eine Betriebsvereinbarung macht Sinn (vorher fachkundigen Rat einholen)

P
packer

11.11.2005 um 12:45 Uhr

das hat viktor genau richtig beschrieben! auf jeden fall auf eine bv drängen. ihr habt einsicht in die löhne, dort kann man feststellen, wie und wer was wann wo :) da ist ganz schnell klar, das der AG wohl irgendwie die kohle verteilt. das ist auf jeden fall mitbestimmungspflichtig!

gruß, Packer

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