Erstellt am 10.11.2005 um 18:49 Uhr von Kölner
Machen lassen. Da hat der BR auch eigentlich kein Mitspracherecht! Keine personelle Massnahme nach § 99 BetrVG
Erstellt am 11.11.2005 um 07:09 Uhr von Bayernexpress
es besteht die Meinung, dass der BR lt. §87 Abs. 1 Nr. 10 / 11 ein MBR hat.
Wie sieht dass das Forum?
Erstellt am 11.11.2005 um 09:09 Uhr von viktor
Ich würde von der Mitbestimmung ausgehen. Wenn der AG nur einem Arbeitnehmer als einzigen eine Zulage gewährt, wäre dies nicht mitbestimmungspflichtig. Kommt es aber immer wieder einmal vor, dass der AG derartige Zulagen vergibt, muss man davon ausgehen, dass der AG (auch wenn er dies wehement abstreitet) Kriterien hat, die zur Verteilung von Zulagen führen. Und gerade diese Kriterien unterliegen der Mitbestimmung.
Dabei ist es ja oft nicht die Frage der Vergabe, als vielmehr das Problem der späteren Anrechung der Zulage auf Tariferhöhungen u.s.w.
Eine Betriebsvereinbarung macht Sinn (vorher fachkundigen Rat einholen)
Erstellt am 11.11.2005 um 11:45 Uhr von packer
das hat viktor genau richtig beschrieben!
auf jeden fall auf eine bv drängen. ihr habt einsicht in die löhne, dort kann man feststellen, wie und wer was wann wo :)
da ist ganz schnell klar, das der AG wohl irgendwie die kohle verteilt. das ist auf jeden fall mitbestimmungspflichtig!
gruß,
Packer