Hallo,
wir haben in unserem Unternehmen drei Betriebe mit jeweils 3 Betriebsräten und einen Gesamtbetriebsrat. Ein Mitarbeiter wird über die Abteilung X beim Betrieb 1 geführt, ist aber in der Hauptsache in unserem Betrieb 2 eingesetzt. Wo hat er Wahlrecht?
Danke für jede Antwort.