BR-Beschluß betrifft BR-Mitglied persönlich - darf das Mitglied mit abstimmen?
Hallo Forum,
hat ein BR-Mitglied das Recht, in einer ihn betreffenden Angelegenheit, bei der Beschlußfassung durch den BR einer ordentlichen Sitzung mit abzustimmen? auch dann wenn Ihn die Angelegenheit direkt berifft? wenn nicht, warum?
Community-Antworten (6)
30.10.2005 um 11:42 Uhr
Hallo BR Mitglied Der BR den die Sache selbst betrifft ist von der Abstimmung ausgeschlossen da sonst der Beschluss jeder Zeit in Frage gestellt werden kann!§ habe ich jetzt leider nicht zu Hand. Gruß BMW
30.10.2005 um 13:54 Uhr
DANKE BMW! vielleicht hat ja noch jemand den § zur Hand ?
30.10.2005 um 18:42 Uhr
Hallo Mitglied Ich sehe das auch so wie BMW. Der Beschluß könnte in Frage gestellt werden,wel §§25 u.29 BertVG nicht beachtet wurden.
31.10.2005 um 01:58 Uhr
Ein bisschen differenzieren sollte man schon können!
Der Entfall des Stimmrechtes gilt nicht bei organisatorischen Akten des BR!
31.10.2005 um 07:06 Uhr
Danke an alle ! das hat mir wirklich weitergeholfen! Gruß
31.10.2005 um 12:35 Uhr
Was muss man eigentlich machen, damit man weiterhin schreiben kann und eine Antwort gespeichert wird?
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