Erstellt am 30.10.2005 um 10:42 Uhr von BMW
Hallo BR Mitglied
Der BR den die Sache selbst betrifft ist von der Abstimmung ausgeschlossen da sonst der Beschluss jeder Zeit in Frage gestellt werden kann!§ habe ich jetzt leider nicht zu Hand.
Gruß BMW
Erstellt am 30.10.2005 um 12:54 Uhr von BR Mitglied
DANKE BMW!
vielleicht hat ja noch jemand den § zur Hand ?
Erstellt am 30.10.2005 um 17:42 Uhr von Ronny
Hallo Mitglied
Ich sehe das auch so wie BMW.
Der Beschluß könnte in Frage gestellt werden,wel
§§25 u.29 BertVG nicht beachtet wurden.
Erstellt am 31.10.2005 um 00:58 Uhr von Ramses II
Ein bisschen differenzieren sollte man schon können!
Der Entfall des Stimmrechtes gilt nicht bei organisatorischen Akten des BR!
Erstellt am 31.10.2005 um 06:06 Uhr von BR Mitglied
Danke an alle ! das hat mir wirklich weitergeholfen!
Gruß
Erstellt am 31.10.2005 um 11:35 Uhr von Kölner
Was muss man eigentlich machen, damit man weiterhin schreiben kann und eine Antwort gespeichert wird?