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Gibt es auch Veranstaltungen (Betriebsversammlung), zu denen der Arbeitgeber nicht kommen darf?

O
otto
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ich das Betriebsverfassungsgestz richtig gelesen habe, hat der Arbeitgeber grundsaetzlich Zugang zu Betriebsversammlungen. Gibt es auch Veranstaltungen, zu denen er nicht zugelassen ist? Danke im voraus fuer etwaige Antworten!

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Community-Antworten (4)

K
KaTe

27.10.2005 um 11:06 Uhr

Moin,

soweit ich weiß, ist die GL nur einmal im Jahr einzuladen. Alle anderen Versammlungen könnt ihr getrost ohne sie veranstalten. Für die Zeit der Versammlung habt ihr Hausrecht, und könnt die GL auffordern den Raum zu verlassen.

V
viktor

27.10.2005 um 11:17 Uhr

In § 43 BetrVG heißt es in Abs. 2: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.

Trotzdem kann man natürlich den Arbeitgeber auch zu bestimmten Punkten herauskomplimentieren. Am Besten spricht man dies vorher ab.

M
merlin

27.10.2005 um 11:55 Uhr

Bei wird es so gehandhabt, dass wir den Arbeitgeber erst später dazuladen, damit wir vorher ungestört reden können. Auf seiner Einladung wird also eine spätere Uhrzeit angegeben

H
herbert

27.10.2005 um 18:58 Uhr

Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber immer eingeladen werden. Ausnahme Bestellung Wahlvorstand in der Betriebsversammlung.

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