Gibt es auch Veranstaltungen (Betriebsversammlung), zu denen der Arbeitgeber nicht kommen darf?
Wenn ich das Betriebsverfassungsgestz richtig gelesen habe, hat der Arbeitgeber grundsaetzlich Zugang zu Betriebsversammlungen. Gibt es auch Veranstaltungen, zu denen er nicht zugelassen ist? Danke im voraus fuer etwaige Antworten!
Community-Antworten (4)
27.10.2005 um 11:06 Uhr
Moin,
soweit ich weiß, ist die GL nur einmal im Jahr einzuladen. Alle anderen Versammlungen könnt ihr getrost ohne sie veranstalten. Für die Zeit der Versammlung habt ihr Hausrecht, und könnt die GL auffordern den Raum zu verlassen.
27.10.2005 um 11:17 Uhr
In § 43 BetrVG heißt es in Abs. 2: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
Trotzdem kann man natürlich den Arbeitgeber auch zu bestimmten Punkten herauskomplimentieren. Am Besten spricht man dies vorher ab.
27.10.2005 um 11:55 Uhr
Bei wird es so gehandhabt, dass wir den Arbeitgeber erst später dazuladen, damit wir vorher ungestört reden können. Auf seiner Einladung wird also eine spätere Uhrzeit angegeben
27.10.2005 um 18:58 Uhr
Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber immer eingeladen werden. Ausnahme Bestellung Wahlvorstand in der Betriebsversammlung.
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