Ersatzmitglieder des Wahlvorstands - darf das ein leitender Angestellter sein?
Wenn durch den Betriebsrat in den Wahlvorstand ein leitender Angestellter als Ersatzmitglied gewählt worden ist, welche Auswirkungen kann dies auf die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl haben?
Community-Antworten (1)
26.10.2005 um 13:08 Uhr
Gute Frage. Aus meiner Sicht wäre zu klären, ob der leitende überhaupt Leitender ist. Wenn ja, wäre er unzulässiger Weise benannt und könnte nicht als Ersatzmitglied angesehen werden. So lange er aber nur Ersatz ist und nicht aktiv mitwirkt, dürfte dies kaum Auswirkungen haben.
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