Info an den Arbeitgeber nach Bildung des Wahlvorstandes - ist die vorgeschrieben?
Muss der Arbeitgeber nach der Bildung des Wahlvorstandes Informiert werden
Community-Antworten (4)
17.10.2005 um 22:08 Uhr
Selbstverständlich!
18.10.2005 um 11:21 Uhr
Das soll wohl ein Witz sein - diese Anwort soll wohl Gottgegeben sein .... Da will ich aber wissen wo das steht und wie das begründet ist. "Selbstverständlich"! Witzje
18.10.2005 um 14:24 Uhr
Was spricht dagegen ? Ich würde dem AG die Namen des Wahlvorstands mitteilen. Da die Sitzungen des Wahlvorstands grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden, und man sich dafür ordnungsgemäß abmelden muss, würde er es doch dann auch erfahren.
18.10.2005 um 17:13 Uhr
Also die Sache ist erledigt, diese Frage taucht halt immer bei neuen Wahlvorständen auf. Wir haben uns darauf geeinigt dem AG das Schreiben mit den Namen für den Wahlvorstand zu übergeben.
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