Neugründung eines BR - wann macht es Sinn, einen BR über zwei Standorte zu gründen?
Hallo, wir sind ein BR, der nach erfolgtem Outsourcing noch bis Ende 2005 für die Ex-Kollegen zuständig ist. Wir wollen nun für die Ex-Kollegen eigene BRs einrichten, in dem neuen Unternehmen gibt es keinerlei AN-Vertretung. Die Ex-Kollegen sitzen an zwei Standorten (Entfernung ca. 150km) und gelten als zwei von insgesamt vier Betriebsstätten. Die Kollegen an Standort A sind zu fünft, die Kollegen an Standort B zu 11. Frage 1) Was passiert mit dem BR, wenn einer der fünf Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und in dem anderen Betriebsteil kein BR besteht? Frage 2) Wäre es sinnvoller und möglich einen gemeinsamen BR über beide Standorte zu gründen? Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
22.09.2005 um 23:29 Uhr
Hallo Gwen! Bei einer so geringen Mitarbeiterzahl (11 und 5) wäre es auf jeden Fall sinnvoll, trotz der weiten Entfernung einen BR zu bilden. Sonst könnte es tatsächlich passieren, daß Standort seine Betriebsratsfähigkeit verliert (§ 1 Abs. 1 BetrVG) und diese Kollegen/innen ohne den Schutz des BetrVG bleiben. Gruß otto
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