Einsatzort bestimmt Standortzugehörigkeit - wann sind wir als BR für ihn zuständig ?
Wird ein Mitarbeiter unseres Standortes (mit BR) an einem anderen Standort (Hauptsitz, kein BR) eingesetzt, ist er dann irgendwann diesem Standort zugeschlagen und unserem Schutz entzogen (es gab keine Versetzung)? Wenn ja, welche Fristen sind zu beachten? Und wie kann man den Schutzverlust verhindern? Leider hat er im Arbeitsvertrag den unternehmensweiten Einsatz zugestimmt. Und wenn ja, gilt das auch anders herum? Wenn einer von einem anderen Standort ohne BR zu seinen Einsatzort bei uns hat, - ab wann sind wir als BR für ihn zuständig.
Community-Antworten (3)
20.09.2005 um 12:05 Uhr
ja wie so hat es denn keine BR-beteiligung nach § 99 gegeben? Individualrechtliche Vertragsinhalte heben doch nicht die Mitbestimmung auf.
Rein indiviualrechtlich können sich die Vertragsparteien natürlich auch durch stillschweigendes schlüssiges Handeln zu einem Standortwechsel bekennen. Wenn der Kollege aber nicht will, geht es nicht so ohne weiteres und ohne Betriebsrat schon mal gar nicht.
20.09.2005 um 21:34 Uhr
Warum es keine BR-Beteiligung nach § 99 gegeben hat?
Möglicherweise weil es ein mitbestimmungsfreier Vorgang war?
22.09.2005 um 18:14 Uhr
....genau, Bernd. Hatte der BR nichts mit zu tuen.
Aber hat auch jemand eine Antwort auf die eigentliche Frage?
Wann wird er dem neuen Standort zugerechnet?
Verwandte Themen
Fahrtzeit/Fahrtkosten Betriebsratswahl
ÄlterFolgende Frage wurde mir von einem AN zugetragen: Der AN wohnt ca. 5 Minuten von seinem Einsatzort entfernt. Unser Hauptstandort liegt von dem Wohnort des AN's ca. 15 Minuten entfernt. In der
Zuordnung Auszubildende Wählerlisten
ÄlterWir haben 6 verschiedene Standorte mit örtlichen Betriebsräten in unserem Unternehmen. Alle Auszubildenden sind in der Hauptzentrale angestellt und werden von dort zentral betreut. Der Einsatzort der
Leiharbeiter - muss eine Verleihfirma den MA Fahrgeld zum Einsatzort zahlen oder ist das eine freiwillige Angelegenheit?
ÄlterHallo zusammen, muss eine Verleihfirma den MA Fahrgeld zur Einsatzort zahlen oder ist das eine freiwillige Angelegenheit der Verleihfirma. Bei uns sind mehrere Leiharbeiter von unterschiedlichen
Ärger mit dem AG, der die Aufrüstzeit und die Zeit, die der Bus vom Betriebshof zum Einsatzort braucht auch noch streichen will - was tun?
ÄlterHallo !!! Haben wieder einmal Ärger, Unter 26249 hatte ich unser Problem mit der Aufrüstzeit schon einmal Erwähnt. Es ist ja so das im Linienverkehr 15 Min. Aufrüstzeit gegeben sind um Fahrzeug Kontr
Intranetnutzung - darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen?
ÄlterHi, darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen??? Man kann auf das Intranet nur vom Internet aus zugreifen. Und kann der AG