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Einsatzort bestimmt Standortzugehörigkeit - wann sind wir als BR für ihn zuständig ?

T
Thielo
Nov 2016 bearbeitet

Wird ein Mitarbeiter unseres Standortes (mit BR) an einem anderen Standort (Hauptsitz, kein BR) eingesetzt, ist er dann irgendwann diesem Standort zugeschlagen und unserem Schutz entzogen (es gab keine Versetzung)? Wenn ja, welche Fristen sind zu beachten? Und wie kann man den Schutzverlust verhindern? Leider hat er im Arbeitsvertrag den unternehmensweiten Einsatz zugestimmt. Und wenn ja, gilt das auch anders herum? Wenn einer von einem anderen Standort ohne BR zu seinen Einsatzort bei uns hat, - ab wann sind wir als BR für ihn zuständig.

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Community-Antworten (3)

V
viktor

20.09.2005 um 12:05 Uhr

ja wie so hat es denn keine BR-beteiligung nach § 99 gegeben? Individualrechtliche Vertragsinhalte heben doch nicht die Mitbestimmung auf.

Rein indiviualrechtlich können sich die Vertragsparteien natürlich auch durch stillschweigendes schlüssiges Handeln zu einem Standortwechsel bekennen. Wenn der Kollege aber nicht will, geht es nicht so ohne weiteres und ohne Betriebsrat schon mal gar nicht.

B
Bernd

20.09.2005 um 21:34 Uhr

Warum es keine BR-Beteiligung nach § 99 gegeben hat?

Möglicherweise weil es ein mitbestimmungsfreier Vorgang war?

T
Thielo

22.09.2005 um 18:14 Uhr

....genau, Bernd. Hatte der BR nichts mit zu tuen.

Aber hat auch jemand eine Antwort auf die eigentliche Frage?

Wann wird er dem neuen Standort zugerechnet?

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