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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stationsbesprechung - hat der BR ein Teilnahmerecht?

DN
Die Neue
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe, gibt es einen Paragraphen, der uns als Betriebsrat das Recht einräumt angemeldet, auf Wunsch eines MA zu einer Stationsbesprechung zu gehen. Bei Stationsbesprechungen werden organisatorische Abläufe, Freizeitaktivitäten u.v.m. besprochen. Morgen soll es auf einer solchen um personelle Veränderungen: Versetzung, mit anschließender Neubesetzung gehen. Würde mir gern diesen Teil vor Ort anhören. Da wir ein MBR bei Versetzungen und anderen personellen Maßnahmen haben, denke ich schon, dass ich dahin gehen darf, aber ich vermute, dass man mich ausladen möchte. Mit ´nem § geht es leichter. Danke schon mal für Eure Hilfe

3.24101

Community-Antworten (1)

B
Bernd

14.09.2005 um 16:40 Uhr

Hallo Neue, § 80 erlaubt es Euch, ständig unangemeldet und ohne Begleitung des AG Betriebsbegehungen in allen Bereichen durchzuführen (Basiskommentar BetrVG §80 Rn3) bernd

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