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Nebenbetriebe in BR-Wahl einbeziehen - wie geht das am besten?

M
Mike
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir wählen in unserem Hauptbetrieb (25 MA) 2006 einen neuen BR und möchten unsere anderen Niederlassungen (5 MA + 9 MA + 10 MA) gemäß §4 Abs.1 Satz 2 BetrVG zum mitwählen (oder selbst wählen) hinzuziehen. Ich gehe davon aus, dass der AG das gar nicht lustig finden wird. Wie sollten wir als BR am besten vorgehen? Müssen wir aus jeder NL je ein Schreiben erhalten, auf dem mind. die Hälfte der MA einer Mit-Wahl zugestimmt hat oder könnte auch jeder MA einzeln seine persönliche Zustimmung uns mitteilen und wir zählen die Stimmen? Noch ist kein Wahlvorstand bestimmt. Danke für Antworten, Gruß Mike

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Community-Antworten (3)

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viktor

14.09.2005 um 14:09 Uhr

Die Kollegen im Nebenbetrieb können per Abstimmung beschließen, an Eurer Wahl teilzunehmen oder selbst die BR-Wahl einleiten.

Die Frage wäre, wer leitet die Abstimmung oder Wahl ein. Diese Wahl oder Abstimmung muss in den NL ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dies könnt Ihr vom AG verlangen (aber möglicher Weise nicht rechtskräftig durchsetzen). Die Forderung an den AG muss aus den NL selbst kommen oder von der Gewerkschaft. Ich denke, Ihr solltet die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen.

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Mike

14.09.2005 um 17:01 Uhr

Danke Viktor für die Antwort, die NL liegen bundesweit verstreut und ich/wir kennen die KollegInnen kaum. Idee war deshalb die MA per Mail anzuschreiben mit der Bitte ein entsprechend verfasstes Schreiben im Umlaufverfahren unterschreiben zu lassen. Käme dies einer Abstimmung gleich oder MUSS es eine Versammlung sein?

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Mike

15.09.2005 um 11:17 Uhr

Hallo, habe die Antwort von Gewerkschaft erhalten: Da der Beschluss der MA formlos erfolgen kann, ist die Abstimmung auch in Form einer Unterschriftensammlung möglich. Die Abstimmung im Rahmen einer Versammlung ist nicht notwendig.

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