Erstellt am 14.09.2005 um 12:09 Uhr von viktor
Die Kollegen im Nebenbetrieb können per Abstimmung beschließen, an Eurer Wahl teilzunehmen oder selbst die BR-Wahl einleiten.
Die Frage wäre, wer leitet die Abstimmung oder Wahl ein. Diese Wahl oder Abstimmung muss in den NL ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dies könnt Ihr vom AG verlangen (aber möglicher Weise nicht rechtskräftig durchsetzen). Die Forderung an den AG muss aus den NL selbst kommen oder von der Gewerkschaft. Ich denke, Ihr solltet die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen.
Erstellt am 14.09.2005 um 15:01 Uhr von Mike
Danke Viktor für die Antwort, die NL liegen bundesweit verstreut und ich/wir kennen die KollegInnen kaum.
Idee war deshalb die MA per Mail anzuschreiben mit der Bitte ein entsprechend verfasstes Schreiben im Umlaufverfahren unterschreiben zu lassen.
Käme dies einer Abstimmung gleich oder MUSS es eine Versammlung sein?
Erstellt am 15.09.2005 um 09:17 Uhr von Mike
Hallo, habe die Antwort von Gewerkschaft erhalten:
Da der Beschluss der MA formlos erfolgen kann, ist die Abstimmung auch in Form einer Unterschriftensammlung möglich. Die Abstimmung im Rahmen einer Versammlung ist nicht notwendig.