Erstellt am 14.09.2005 um 07:56 Uhr von viktor
Wählbar sind alle Arbeitnehmer über 18, die 6 Monate dem Betrieb angehören. Details stehen im § 8 BetrVG.
Besonderee geistigee oder fachlichee Voraussetzungen bedarf es nicht.
Erstellt am 10.10.2005 um 00:18 Uhr von Akira
Doch es bedarf bestimmter Voraussetzungen !
Ohren wenn diese nicht vorhanden rutscht ihm der Hut über die Augen! Grins.