W.A.F. LogoSeminare

Wir hatten keine Wahlkabinen - Ist die Wahl ungültig?

V
vic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde letzte woche ein betriebsrat gewählt (5 personen). Die betriebsleitung versucht jetzt wegen fehlender wahlkabinen die wahl anzufechten. Der Wahlraum war riesig groß und die tische standen so, dass jeder die möglichkeit hatte sich so zu setzen, dass keiner sehen kann, wen er wählt. Liegt hier ein unheilbarer mangel vor, kann die geschäftsleitung dagegen vorgehen?

4.85003

Community-Antworten (3)

O
otto

12.09.2005 um 00:35 Uhr

Hallo vic, natürlich kann der Arbeitgeber die BR-Wahl anfechten. Das läßt das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich zu. Die Frage ist: Mit welchen Erfolgsaussichten? Das Wahlgeheimnis ist ein elementarer Bestandteil jeder demokratischen Wahl. Wird es verletzt, ist die Wahl ungültig. Aber: Das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung schreiben nicht die Verwendung von Wahlkabinen vor. Auch jede andere Organisation, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellt, ist erlaubt. So wie Sie die Situation schildern, konnte jede/r Wähler/in unbeobachtet seine/ihre Stimme abgeben. Dann ist die Wahl auch in Ordnung. Und: Nicht jeder kleine Fehler macht eine Wahl ungültig!

R
Rollie

12.09.2005 um 11:25 Uhr

Da gebe ich Otto recht und würde der Sache gelassen entgegen sehen. Solange von einem Gericht die Wahl nicht für ungültig erklärt wurde, würde ich den Versuchen der Geschäftsleitung keine Bedeutung beimessen. Es dürfte sich um übliche Spielchen und Einschüchterungsversuche handeln.

Soll der AG sich doch an das Gericht wenden, und es prüfen lassen. Und dann ? Wird halt neu gewählt und diesmal mit Kabinen und der AG hat dadurch nichts gewonnen.

N
nina

12.09.2005 um 16:47 Uhr

hallo vic,

manchmal kann man echt am verstand der ag-seite zweifeln! was bringt denen das? außer noch zusätzliche kosten durch sachmittel und zeitausfälle für die neue wahl. manche haben´s aber einfach nicht anders gewollt....

viele grüße

nina

Ihre Antwort