Wir hatten keine Wahlkabinen - Ist die Wahl ungültig?
Hallo, bei uns wurde letzte woche ein betriebsrat gewählt (5 personen). Die betriebsleitung versucht jetzt wegen fehlender wahlkabinen die wahl anzufechten. Der Wahlraum war riesig groß und die tische standen so, dass jeder die möglichkeit hatte sich so zu setzen, dass keiner sehen kann, wen er wählt. Liegt hier ein unheilbarer mangel vor, kann die geschäftsleitung dagegen vorgehen?
Community-Antworten (3)
12.09.2005 um 00:35 Uhr
Hallo vic, natürlich kann der Arbeitgeber die BR-Wahl anfechten. Das läßt das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich zu. Die Frage ist: Mit welchen Erfolgsaussichten? Das Wahlgeheimnis ist ein elementarer Bestandteil jeder demokratischen Wahl. Wird es verletzt, ist die Wahl ungültig. Aber: Das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung schreiben nicht die Verwendung von Wahlkabinen vor. Auch jede andere Organisation, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellt, ist erlaubt. So wie Sie die Situation schildern, konnte jede/r Wähler/in unbeobachtet seine/ihre Stimme abgeben. Dann ist die Wahl auch in Ordnung. Und: Nicht jeder kleine Fehler macht eine Wahl ungültig!
12.09.2005 um 11:25 Uhr
Da gebe ich Otto recht und würde der Sache gelassen entgegen sehen. Solange von einem Gericht die Wahl nicht für ungültig erklärt wurde, würde ich den Versuchen der Geschäftsleitung keine Bedeutung beimessen. Es dürfte sich um übliche Spielchen und Einschüchterungsversuche handeln.
Soll der AG sich doch an das Gericht wenden, und es prüfen lassen. Und dann ? Wird halt neu gewählt und diesmal mit Kabinen und der AG hat dadurch nichts gewonnen.
12.09.2005 um 16:47 Uhr
hallo vic,
manchmal kann man echt am verstand der ag-seite zweifeln! was bringt denen das? außer noch zusätzliche kosten durch sachmittel und zeitausfälle für die neue wahl. manche haben´s aber einfach nicht anders gewollt....
viele grüße
nina
Verwandte Themen
Wahl ohne Wahlkabine zulässig ?
ÄlterHallo zusammen, Fehlende Wahlkabinen - Grund zur Anfechtung ? Bei unserer heutigen BR-Wahl gab es keine Wahlkabinen nur 2 Schreibtische an denen man die Stimmzettel ausfüllen konnte. Ist dies
Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR
ÄlterIch suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben. Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht
Einspruch bei dem Wahlvorstand zur Betriebsratswahl
ÄlterHi, wir hatten vor einer Woche Betriebsratswahl in unserem Unternehmen. Jetzt hat ein gewähltes Mitglied (ich denke aus Enttäuschung das keine Landsleute von ihm gewählt wurden) bei unserem Wahlvorsta
BRIEFWAHL - ist diese generell für alle MA möglich?
ÄlterHallo, Frage : können wir bei der Wahl des BR für alle MA eine Briefwahl durchführen, also das auch alle MA die anwesend sind an der Briefwahl Teilnehmen oder müssen wir Wahlkabinen/lokale etc v
Fotos in der Wahlkabine
ÄlterGelten die Gesetze zu den Bundestagswahlen auch bei Betriebsratswahlen? Darf in den Wahlkabinen fotografiert oder gefilmt werden?