Erstellt am 11.09.2005 um 01:37 Uhr von otto
Hallo DIF!
So wie von Ihnen gestellt kann ich die Frage nicht beantworten. Das heißt: Bei uns wird es immer wieder umgeschmissen?
Die gesetzliche Pausenregelung steht in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die gilt auch für den Schichtbetrieb. Allerdings kann es im Tarifvertrag abweichende Regelungen geben (§ 7 ArbZG). Was passiert also bei Ihnen im Betrieb?
Gruß otto
Erstellt am 20.09.2005 um 21:46 Uhr von GAB-Arbeitszeit
Hallo DIF,
§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt, dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist.
Feststehende Ruhepausen meintnicht etwas einen festen Zeitpunkt sondern kann auch ein Zweitfenster z.B. von 12:00 bis 14:00 Uhr bedeuten.
Wichtig ist, dass die Mitarbeiter im voraus wiessen, wann sie Pause machen können.
Somit ist es nicht möglich, die Pausen unregelmäßig zu gewähren. Dies wiederspräche auch dem Sinn und Zweck einer Ruhepause. Die Ruhepause dient der geistigen und körperlichen Erholung.
Auch die Pausenlänge ist vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Pause von 45 Minuten zu gewähren. Die Pause kann dabei in einzelne Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Weniger ist nicht möglich und ist arbeitszeitrechlich nicht als Pause sondern als bezahlte Arbeitsunterbrechung anzusehen.
Wenn du weitere Fragen hast, so hilft dir das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Staatlich Amt für Arbeitsschutz gerne weiter.
die Pausen dürfen nicht 'umgeschmissen' werden.
Erstellt am 08.01.2018 um 11:01 Uhr von bin gespannt
Hallo, bei uns werden gerade Pausen eingeführt, bis 31.12. hatten wir regelmässige Ruhephasen, mit denen alle Mitarbeiter sehr gut zu recht gekommen sind. Seit dem 01.01. herrscht bei uns regelrechtes Chaos. Die gesetzliche länge der Pausen wird eingehalten, aber wir wissen bei Arbeitsbeginn nie wann wir unsere Pause bekommen, da dies erst eine Stunde nach Arbeitsbeginn festgelegt wird und manche Tage muss schon nach 2 Stunden eine Pause genommen werden, bei 7 bis 12 Stunden Diensten. die Dienste sind bei uns unterschiedlich. Manchmal bekommt man erst 2 Stunden vor Dienstende seine Pause. An manchen Einsatzorten haben einen Weg zu Sanitärenanlagen von etwa 3 min, bei einem Hin und Rückweg wären somit schon etwa 6min von der Pause weg, nur weil man nicht mit schmutzigen Händen essen will.
Nun meine Frage: Ist es zulässig so beliebig die Pausen zu bestimmen? Muss es nicht was schriftliches vom Arbeitgeber geben, wenn im Betriebsablauf was geändert wird? Wie können wir erfahren ob der Betriebsrat dem ganzen zugestimmt hat? Gehört das Hände waschen und der Gang zur Toilette auch zur Pause?
Mit freundlichen Grüßen und Vielen Dank für Ihre Anwort