Personalgespräch zur Zielvereinbarung - muss Betriebsratsmitglied autorisiert sein?
Ich habe eine Einladung zum Personalgespräch erhalten, bei dem es neben der Zielvereinbarung auch um Anschuldigungen durch Kolleginnen gegen mich und arbeitsrechtliche Konsequenzen geht. Nun findet sich in der Einladung der Satz (ohne mögl. Quelle), dass das Betriebsratsmitglied per Betriebsratsbeschluss als autorisierter Vertreter des Betriebsrats delegiert sein muss. So was hab ich bislang noch nie gehört. Was hat es damit auf sich. Hintergrund: Der 3-köpfige Betriebsrat ist zerstritten, 2 Vertreter scheinen inkompetent und lassen sich offensichtlich als Marionetten des AG benutzen. Ich vermute, dass ausgeschlossen werden soll, dass ich mit der 3. Person beim Gespräch erscheine.
Community-Antworten (1)
07.09.2005 um 12:20 Uhr
Hej JohnKorn,
soweit bekannt und so wie bei uns gehandhabt, kann ein AN das BR-Mitglied seines Vertrauens zu einem Personalgespräch hinzuziehen. Ein wenig anders liegt die Sache eventuell, wenn der BR in seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß vorher ein Beschluß des BR vorliegen muß. Das wäre aber nicht im Sinne einer Vertrauensbasis zwischen BR und AN. Ich würde an Deiner Stelle das BR-Mitglied mitnehmen das Dein Vertrauen hat. Das BR-Mitglied darf sich nur nicht ins Bockshorn und von der Matte weisen lassen; denn das wäre in meinen Augen eine Behinderung von BR-Arbeit. bernd
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