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Wie hat sich ein Betriebsrat beim Vorgesetzten abzumelden?

M
Michael
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen, habe heute ein E-Mail von unserer PL erhalten mit folgendem Inhalt:

Guten Morgen Herr .........,

ab sofort ist jegliche Betriebsratsarbeit im Voraus bei der Produktionsleitung anzumelden.

Darüberhinaus muss ab sofort 1 mal wöchentlich eine Aufstellung der aufgewandten Zeit an Betriebsratsarbeit je Betriebratsmitglied an die PL schriftlich gemeldet werden.

Gruß PL

Kann mir einer sagen inwieweit wir als Betriebsrat dazu verpflichtet sind?

Danke schon mal im voraus

Gruß

3.76003

Community-Antworten (3)

M
merlin

05.09.2005 um 15:30 Uhr

Der Betriebsrat ist hierzu nicht verpflichtet, schon gar nicht schriftlich. Das BR-Mitglied muß sich lediglich beim Vorgesetzten abmelden, wenn er den Arbeitsplatz für BR-Arbeit verläßt

H
Heinz

05.09.2005 um 16:54 Uhr

Die Arbeitsbefreiung muss weder beim Arbeitgeber beantragt werden noch ist sie von dessen Genehmigung abhängig. Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich bei seinem Vorgesetzten abmelden und die ungefähre Dauer der Abwesenheit sowie den Ort, wo es sich aufhalten wird, angeben. Keine Rechenschaftspflicht besteht hinsichtlich des Inhalts der konkret wahrzunehmenden Aufgaben ( BAG vom 13.05.1997-1 ABR 2/97). Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen.

G
Grüni

05.09.2005 um 18:04 Uhr

Betriebsratmitglieder sind arbeitvertraglich verpflichtet,sich beim Arbeitgeber abzumelden,wenn sie den Arbeitsplatz verlassen;danach müssen sie sich wieder zurückmelden.Angaben auch zur Art der Betriebsrattätigkeit können nicht verlangt werden. §37Abs.2 BetrVG

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