Gründung eines Betriebsrates - Wie wählen/gründen wir einen Betriebsrat
Hallo, ich arbeite in einem Callcenter, einen Betriebsrat gibt es dort nicht. Meine Fragen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein um einen Betriebsrat zu installieren.
Was ist zu tun?
Community-Antworten (3)
24.08.2005 um 01:18 Uhr
Hallo raymann2020,
leider weis ich nicht welche Gewerkschaft für Euch zuständig ist - informier dich darüber und rede mit denen, die werden dann (ausserhalb des Betriebs) nach Möglichkeiten suchen
24.08.2005 um 08:56 Uhr
Hallo raymann2020, Deine Frage ist im §1 BetrVG ganz klar geregelt: Errichtung von Betriebsräten In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Wahlberechtigung und Wählbarkeit findest Du in den §§ 7 und 8 des selben Gesetzes.
24.08.2005 um 11:43 Uhr
Theoretisch brauchst Du nur zum Arbeitgeber gehen und die Wahl eines BR verlangen. Der muß dann die Wahl einleiten. Aber vorsicht - der Zorn des Arbeitgebers ist Dir zumindest in einem Call-center gewiss. Er wird nach Mitteln und Wegen suchen, Dich aus dem Betrieb zu entfernen. Daher der Rat: Gehe zur Gewerkschaft. Hat diese Mitglieder im Betrieb (auf die Menge kommt es nicht an), kann sie die Wahl verlangen. Dann bist Du aus der Schusslinie.
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