Erstellt am 23.08.2005 um 23:18 Uhr von stern
Hallo raymann2020,
leider weis ich nicht welche Gewerkschaft für Euch zuständig ist - informier dich darüber und rede mit denen, die werden dann (ausserhalb des Betriebs) nach Möglichkeiten suchen
Erstellt am 24.08.2005 um 06:56 Uhr von Werner
Hallo raymann2020,
Deine Frage ist im §1 BetrVG ganz klar geregelt:
Errichtung von Betriebsräten
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit findest Du in den §§ 7 und 8 des selben Gesetzes.
Erstellt am 24.08.2005 um 09:43 Uhr von viktor
Theoretisch brauchst Du nur zum Arbeitgeber gehen und die Wahl eines BR verlangen. Der muß dann die Wahl einleiten. Aber vorsicht - der Zorn des Arbeitgebers ist Dir zumindest in einem Call-center gewiss. Er wird nach Mitteln und Wegen suchen, Dich aus dem Betrieb zu entfernen. Daher der Rat: Gehe zur Gewerkschaft. Hat diese Mitglieder im Betrieb (auf die Menge kommt es nicht an), kann sie die Wahl verlangen. Dann bist Du aus der Schusslinie.