Erstellt am 22.08.2005 um 14:23 Uhr von Frank B.
Nein, hat er nicht. Der BR hat nur nach §99 BetrVG Mitspracherecht, wenn die Einzustellenden einen Arbeitsvertrag mit dem AG haben.
Im Zweifelsfall sollte man sich die Lektüre FITTING 22. Auflage §87 Abs.1 Ziff.8, die Kommentierung durchlesen, ob euer Fall darunter fällt.
Erstellt am 22.08.2005 um 14:40 Uhr von Dirk
Danke Frank - das hab' ich mir gedacht :-(
Erstellt am 22.08.2005 um 14:53 Uhr von viktor
aber auch § 87 Abs 1 Satz 8 BetrVG im Auge behalten. Der BR kann gewisse Standards, die er mit dem AG ausgehandelt hat, einfordern. So gesehen besteht eine indirekte Mitwirkung , wenn es darum geht, einen neuen Betreiber zu finden.
Erstellt am 22.08.2005 um 15:17 Uhr von Dirk
Danke für den Hinweis,
aber der Brötchengeber hat schon angedeutet, daß sich an den Bedingungen nichts ändern wird "die Belegschaft wird nicht mal merken, daß ein Neuer da ist"...
viele Grüße
Dirk