Diebstahlsicherungsanlage - kann der BR dabei mitbestimmen?
Hallo,
ich muß noch einmal nachfragen. Welches Recht hat der BR, wenn eine Diebstahlsicherungsanlage installiert werden soll. Neben der normalen Sicherung soll auch der Bereich Lager und Personaleingang zusätzlich mit Videokameras ausgestattet werden, die im Alarmfall aufzeichnen. Haben wir nur ein Informationsrecht oder auch ein Mitspracherecht. Werde aus den §§ 90, 111 nicht ganz schlau.
Community-Antworten (1)
12.08.2005 um 11:34 Uhr
Hallo Devil,
fündig wirst du im § 87 Abs 1 Nr.6
Gruß Brazzo
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