Hallo Forumteilnehmer,
hat ein Leiharbeitnehmer, nachdem er seit ca. 16 Monaten in unserem (Entleiher) Betrieb beschäftigt wurde, automatisch einen Anspruch (nach §3 Abs.3 AÜG) auf das Entgelt unserer beschäftigten Kollegen (Vergleichbare AN)?