Beurteilung- muss sie vorab mit der Miarbeiter/in durchgesprochen werden?
Eine MAin erhielt für die von ihr bisher geleistete Arbeit eine Beurteilung. Muß diese Beurteilung vor Weitergabe an den Chef mit der MAin durchgesprochen werden?
Community-Antworten (2)
06.07.2005 um 00:10 Uhr
Normalerweise sollte es im Betrieb Regeln für die Verfahren und Inhalte von Beurteilungen geben - und diese sollten den Mitarbeitern bekannt sein. Auf jeden Fall hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Beurteilung.
06.07.2005 um 10:52 Uhr
Nach § 82 Abs 2 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Anspruch darauf.
Ihr solltet in der Tat eine Betriebsvereinbarung zu Eurem Beurteilungssystem abschließen.
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