Erstellt am 05.07.2005 um 22:10 Uhr von otto
Normalerweise sollte es im Betrieb Regeln für die Verfahren und Inhalte von Beurteilungen geben - und diese sollten den Mitarbeitern bekannt sein. Auf jeden Fall hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Beurteilung.
Erstellt am 06.07.2005 um 08:52 Uhr von viktor
Nach § 82 Abs 2 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Anspruch darauf.
Ihr solltet in der Tat eine Betriebsvereinbarung zu Eurem Beurteilungssystem abschließen.