W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beurteilung- muss sie vorab mit der Miarbeiter/in durchgesprochen werden?

F
floto
Jan 2018 bearbeitet

Eine MAin erhielt für die von ihr bisher geleistete Arbeit eine Beurteilung. Muß diese Beurteilung vor Weitergabe an den Chef mit der MAin durchgesprochen werden?

1.39602

Community-Antworten (2)

O
otto

06.07.2005 um 00:10 Uhr

Normalerweise sollte es im Betrieb Regeln für die Verfahren und Inhalte von Beurteilungen geben - und diese sollten den Mitarbeitern bekannt sein. Auf jeden Fall hat die Mitarbeiterin einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Beurteilung.

V
viktor

06.07.2005 um 10:52 Uhr

Nach § 82 Abs 2 BetrVG hat der Arbeitnehmer ein Anspruch darauf.

Ihr solltet in der Tat eine Betriebsvereinbarung zu Eurem Beurteilungssystem abschließen.

Ihre Antwort