Betriebsbed. Kündigung - verlängert sich die Anhörungsfrist bei nicht aussagekräftigen Unterlagen?
Guten Morgen ! Eine Frage an die "alten BR-Hasen": uns liegt eine Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung vor. Uns liegen zum einen keine detailierten Kündigungs- Gründe vor, des weiteren haben wir keine Info über die vorab getroffene Sozialauswahl bekommen. Dazu kommt, dass es in unserem Unternehmen einige neu zu besetzende Stellen gibt (hier ist es meiner Meinung gar nicht möglich, betriebsbedingt zu kündigen). Wir haben nun der KDG widersprochen und um erneute Einreichung einer detaillierten Anhörung zur Kündigung gebeten. Ist es korrekt, dass die Anhörung und somit auch die Frist erneut erfolgen muss, wenn die eingereichten Unterlagen nicht aussagekräftig sind ? Oder hat unser Widerspruch lediglich die Aufgabe die eventuelle Kündigungsschutzklage zu untermauern ? Danke vorab !!!!!!!
Community-Antworten (1)
29.06.2005 um 13:19 Uhr
Ihr habt ja der Kdg. widersprochen, also habt Ihr die Frist eingehalten. Wenn Ihr eine erneute Anhörung bekommt, beginnt auch die Frist von neuem.
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