Erstellt am 17.06.2005 um 17:45 Uhr von Tim
Hallo Biggy
was sind das für Überprüfungen denen die Pflegehilfskräfte unterzogen werden? Wird das Verhalten oder deren Leistung überprüft?
Erstellt am 17.06.2005 um 21:40 Uhr von Biggy
Hallo Tim
es wird das Verhalten den Bewohnern gegenüber und wie die Pflege nach Pflegeplanung durchgeführt wird überprüft.Und das auch bei langjährigen Mitarbeitern in der Pflege.
Diese Überprüfung wird auch nur bei Pflegehilfskräfte druchgeführt,bei exm. Pflegekräften sollen dies Überprüfungen nicht stattfinden.Es wird jetzt schon als Ungleichbehandlung empfunden, dass die Ergebinsse auch noch in die Personalakte kommen sollen das bringt die Pflegehilfskräfte auf die Palme.
Mit Recht, wie wir finden.
Erstellt am 24.06.2005 um 20:43 Uhr von Fuchs
Im Sinne der Mitbestimmungsrechte durch den BR sind solche Leistungsbeurteilungen was die Kriterien angeht auf alle Fälle mitbestimmungspflichtig. Im Zuge der Gleichbehandlung ist das einseitige Vorgehen des AG nicht zu dulden.