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Überprüfung von Arbeitnehmern - dürfen die Ergebnisse in die Personalakte?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum kann mir jemand sagen, ob man die Ergebnisse der Überprüfungen in der Pflege denen sich Pflegehilfskräfte bei uns ab sofort unterziehn müssen in die Personalkakte aufnehmen darf. Genau das soll bei uns gemacht werden. Wir als Betriebsrat haben da große Zweifel ob das Rechtens ist. Sollte man einen Fehler machen bei dieser Überprüfung dann würde sich das ja negativ in der Personalakte darstellen.Was meint ihr denn dazu.

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Community-Antworten (3)

T
Tim

17.06.2005 um 19:45 Uhr

Hallo Biggy was sind das für Überprüfungen denen die Pflegehilfskräfte unterzogen werden? Wird das Verhalten oder deren Leistung überprüft?

B
Biggy

17.06.2005 um 23:40 Uhr

Hallo Tim es wird das Verhalten den Bewohnern gegenüber und wie die Pflege nach Pflegeplanung durchgeführt wird überprüft.Und das auch bei langjährigen Mitarbeitern in der Pflege. Diese Überprüfung wird auch nur bei Pflegehilfskräfte druchgeführt,bei exm. Pflegekräften sollen dies Überprüfungen nicht stattfinden.Es wird jetzt schon als Ungleichbehandlung empfunden, dass die Ergebinsse auch noch in die Personalakte kommen sollen das bringt die Pflegehilfskräfte auf die Palme. Mit Recht, wie wir finden.

F
Fuchs

24.06.2005 um 22:43 Uhr

Im Sinne der Mitbestimmungsrechte durch den BR sind solche Leistungsbeurteilungen was die Kriterien angeht auf alle Fälle mitbestimmungspflichtig. Im Zuge der Gleichbehandlung ist das einseitige Vorgehen des AG nicht zu dulden.

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