Rücktritt eines BR aus dem Gesamtbetriebsrat - Neuwahl ?
Bei uns gibt es in den Standorten je einen BR und übergreifend einen Gesamtbetriebsrat. Eine Person möchte jetzt austreten, aber es wird keine BR Sitzung zur Neuwahl einberufen. Ist der Austritt erst wirksam, wenn ein Nachfolger benannt wurde?
Community-Antworten (1)
15.06.2005 um 19:16 Uhr
Es muß ja auch keine Neuwahl einberufen werden, denn das entsprechende Ersatzmitglied rückt nach und wird automatisch ordentliches Mitglied.
Die Form des Rücktritts ist irgendwo im BetrVG. definiert.
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